Wenn man damit Ärger hat, soll es den vdk geben, der einem hilft. Er würde einen geringen monatlichen Beitrag kosten und man bekommt da gleich einen Anwalt. Nun hab ich erfahren, daß man da mindestens 1 Jahr einzahlen muß, um einen Anwalt zu bekommen. Man kann nach dem Widerspruch noch vor das Sozialgericht. Angeblich ist das kostenlos. Das Sozialgericht fordert aber ein bis zwei unabhängige Gutachten, die man selbst bezahlen muß. Heißt das jetzt: Im Falle eines abgelehnten Widerspruchs können wiedermal nur die weitermachen, die das nötige Kleingeld dazu haben?
Im Voraus Vielen Dank
Daggi