Erwerbminderungsrente

Wenn man damit Ärger hat, soll es den vdk geben, der einem hilft. Er würde einen geringen monatlichen Beitrag kosten und man bekommt da gleich einen Anwalt. Nun hab ich erfahren, daß man da mindestens 1 Jahr einzahlen muß, um einen Anwalt zu bekommen. Man kann nach dem Widerspruch noch vor das Sozialgericht. Angeblich ist das kostenlos. Das Sozialgericht fordert aber ein bis zwei unabhängige Gutachten, die man selbst bezahlen muß. Heißt das jetzt: Im Falle eines abgelehnten Widerspruchs können wiedermal nur die weitermachen, die das nötige Kleingeld dazu haben?

Im Voraus Vielen Dank

Daggi

Hallo,

zum VdK: Der VdK vermittelt eigentlich keine Anwälte. Die Betreuung wird meistens von erfahrenen Leuten erledigt, die in den allermeisten Fällen selbst schon bei einer Behörde etc. gearbeitet haben.

Übrigens: Wenn man die Qualität der Anwälte auf dem Gebiet des Sozialrechts sieht, kann man eigentlich einen Freudentanz aufführen, wenn man nicht von einem Anwalt vertreten wird…

Bezahlt werden muss auch nur ein Gutachten, welches man unbedingt von einem vertrauten Arzt haben möchte und dessen Erstellung beim Sozialgericht ausdrücklich beantragt wurde.

Wenn das Gericht selbst Befundberichte oder Gutachten einholt, muss der Kläger diese Kosten nicht begleichen.

Viele Grüße
Florian