Erwerbseinkommen+ALG 2+Minijob

Hallo, liebe wwwler

Ein Arbeitnehmer führt eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit-Beschäftigung aus und erhält einen monatlichen Lohn dafür.
Da dieser nicht ausreicht, bekommt der Arbeitnehmer noch zusätzlich aufstockendes ALG 2. Nun hat er bei einem anderen Arbeitgeber noch das Angebot bekommen, einen Minijob auszuüben. Dieser Job wird mit 100-400 Euro pro Monat vergütet - je nach Arbeitseinsatz.

Meine Fragen lautet nun:

Wird das Minijob-Entgelt voll auf das ALG 2 angerechnet oder gibt es da einen Freibetrag, z.B. in Höhe von 100 Euro?
Muss der Arbeitnehmer den Minijob beim Finanzamt anmelden? Oder ist dies nicht nötig, weil es auch hier einen Freibetrag bzw. eine Einkommensgrenze gibt?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar. Google hat mir nicht wirklich geholfen.

Danke im voraus.
Junebug

Hallo !

Wenn es sich nicht schon wieder geändert hat,dann gibt es den Freibetrag von 100 €. Also die würden schon mal nicht angerechnet bzw. wenn es mehr sind davon abgezogen.

Der Überschuss wird mit 20 % bewertet und zu den 100€ draufgeschlagen.

Beispiel 400€ Einnahme, 400-100 = 300 x 20% = 60 + 100 = 160 € darf man behalten,die restlichen 240 € werden mit ALG II verrechnet.

Zur Steuer ?
Die zahlt doch der Arbeitgeber pauschal ebenso wie Sozialabgaben.

MfG
duck313

Hallo !

Wenn es sich nicht schon wieder geändert hat,dann gibt es den
Freibetrag von 100 €. Also die würden schon mal nicht
angerechnet bzw. wenn es mehr sind davon abgezogen.

Es hat sich insofern nichts geändert als der Freibetrag nicht abzuziehen ist.

Fragesteller ist „Aufstocker“. Der Freibetrag ist also schon abgezogen und kann nur einmal berücksichtigt werden.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

Wenn es sich nicht schon wieder geändert hat,dann gibt es den Freibetrag von 100 €. Also die würden schon mal nicht angerechnet bzw. wenn es mehr sind davon abgezogen.
Der Überschuss wird mit 20 % bewertet und zu den 100€ draufgeschlagen.
Beispiel 400€ Einnahme, 400-100 = 300 x 20% = 60 + 100 = 160 € darf man behalten,die restlichen 240 € werden mit ALG II verrechnet.

Na dass diese Rechnung falsch ist, wurde schon gesagt. Die 100€ für Erwerbseinkommen gibt es nur einmal. Ansonsten käme sicher der eine oder andere drauf fünf Nebenbeschäftigungen nachzugehen ;o)
Der Vollständigkeit halber sei noch auf den § 11b SGB hingewiesen, wonach durchaus mehr Kosten als die 100€ nachgewiesen werden können.

Zur Steuer ?
Die zahlt doch der Arbeitgeber pauschal

Warum sollte der das tun? Zumal der AN in dieser Konstellation wohl ohnehin keine EK-Steuer zahlen müsste, wenn er denn schon ALG-II bezieht.

ebenso wie Sozialabgaben.

Grüße

Vielen Dank an Euch 3 für die schnellen Rückmeldungen!

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, wird der Minijob-Lohn des Arbeitnehmers voll auf das ALG 2 angerechnet. Er arbeitet damit zwar mehr, hat am Ende des Monats aber durch die Anrechnung den gleichen Kontostand wie ohne Minijob. Der Vorteil ist, dass er dadurch irgendwann nicht mehr abhängig von der ALG 2-Aufstockung sein wird. Na immerhin :smile:

LG, junebug

Hallo,

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, wird der Minijob-Lohn des Arbeitnehmers voll auf das ALG 2 angerechnet.
Er arbeitet damit zwar mehr, hat am Ende des Monats aber durch
die Anrechnung den gleichen Kontostand wie ohne Minijob.

Nee, dass wurde falsch verstanden. Es werden eben 80 bzw. 90% auf den ALG-II-Anspruch angerechnet. Man wird also auf jeden Fall mehr haben.

Der Vorteil ist, dass er dadurch irgendwann nicht mehr abhängig von der ALG 2-Aufstockung sein wird. Na immerhin :smile:

Genauso sieht es aus und so wäre die Argumentation auch richtig. Denn es ist ja so, dass bei Millionen das Einkommen vollständig auf enen ALG-II-Anspruch angerechnet wird.

Grüße

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