Hallo, liebe wwwler
Ein Arbeitnehmer führt eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit-Beschäftigung aus und erhält einen monatlichen Lohn dafür.
Da dieser nicht ausreicht, bekommt der Arbeitnehmer noch zusätzlich aufstockendes ALG 2. Nun hat er bei einem anderen Arbeitgeber noch das Angebot bekommen, einen Minijob auszuüben. Dieser Job wird mit 100-400 Euro pro Monat vergütet - je nach Arbeitseinsatz.
Meine Fragen lautet nun:
Wird das Minijob-Entgelt voll auf das ALG 2 angerechnet oder gibt es da einen Freibetrag, z.B. in Höhe von 100 Euro?
Muss der Arbeitnehmer den Minijob beim Finanzamt anmelden? Oder ist dies nicht nötig, weil es auch hier einen Freibetrag bzw. eine Einkommensgrenze gibt?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar. Google hat mir nicht wirklich geholfen.
Danke im voraus.
Junebug