Erwerbseinkommen? (Rentenbescheid)

Hey!

Ich bin Bezieher der Halbwaisenrente von der deutschen Rentenversicherung.

Nun habe ich heute einen Rentenbescheid bekommen, in der mich etwas stutzig macht:

Mein jährliches Arbeitsentgeld („aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis“) wurde zwar komplett aufgelistet, allerdings wurden dort 40 % abgezogen.

Nun habe ich auch einen Nebenjob auf 400 € Basis, dessen Jahreswert ebenfalls aufgelistet wurde - allerdings als „Erwerbseinkommen“ und ohne 40 % Abzug.

Was genau ist der Unterschied zwischen dem o. g. und dem Erwerbseinkommen? M. E. ist doch auch der Nebenjob als ein abhängiges Erwerbseinkommen zu werten, oder nicht?

Lieben Dank für die Antworten!
Gruß
Andre

Hey!

Hey!

Mein jährliches Arbeitsentgeld („aus einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis“) wurde zwar komplett aufgelistet,
allerdings wurden dort 40 % abgezogen.

Das Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis wird als Bruttoentgelt an den Rentenversicherungsträger übermittelt bzw. vom Arbeitgeber auf Nachfrage angegeben.

Um auf ein „annäherndes“ Nettoentgelt zu kommen, erfolgt ein Pauschalabzug in Höhe von 40 %. In diesem Pauschalabzug sind Steuern und die vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt; der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese zusammen ungefähr 40 % betragen, was auch ungefähr hinkommt bzw. für manche sogar besser ist, da durch den Pauschalabzug ein größerer Abzug erfolgt.

Nun habe ich auch einen Nebenjob auf 400 € Basis, dessen
Jahreswert ebenfalls aufgelistet wurde - allerdings als
„Erwerbseinkommen“ und ohne 40 % Abzug.

Aus einem Mini-Job werden durch den Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung und keine Steuern entrichtet; diese Abzüge in Form einer festgelegten Pauschale übernimmt der Arbeitgeber. Bei einem Entgelt aus einem Minijob ist somit für den „Minijobler“ Brutto = Netto.

Was genau ist der Unterschied zwischen dem o. g. und dem
Erwerbseinkommen? M. E. ist doch auch der Nebenjob als ein
abhängiges Erwerbseinkommen zu werten, oder nicht?

Nein, siehe oben. Aus den vorgenannten Gründen werden daher bei dem Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis 40 % pauschal abgezogen, bei dem Einkommen aus dem Minijob nicht.

Lieben Dank für die Antworten!

Gern geschehen; ich hoffe, das ist verständlich. :smile:

Gruß
Andre

Gruß,
Robert

Super! Danke für die Antwort! (owT)
owt