Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn Kinder eines Alg II Empfängers, welche bisher Sozialgeld erhalten haben, das 15. Lebensjahr vollenden, ändert sich dadurch ihr Status, und wenn ja, ggf. wie?
Ich kann mir vorstellen, dass der Jugendliche aus dem Alg II/Sozialgeld-Bezug der Eltern wegfällt, wenn er eine Lehre/betriebliche Ausbildung beginnt und Ausbildungsvergütung erhält.
Wie sieht es jedoch aus, wenn der Jugendliche z.B. Schüler eines Gymnasiums oder einer Fachoberschule wäre? Wäre er dann trotzdem erwerbsfähig? Gäbe es einen Unterschied in der Erwerbsfähigkeit, je nachdem ob er eine Halbtagssschule oder eine gebundene Ganztagsschule besucht?
Müsste ein Schüler ab dem 15. Lebensjahr unabhängig von seinen Eltern einen Alg II-Antrag stellen oder würde er weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern geführt? Und würde er dann Alg II oder Sozialgeld erhalten? Oder wäre für ihn dann vielleicht gar nicht mehr die ARGE sondern das Sozialamt zuständig (SGB XII)?
Oder jetzt mal ganz negativ gefragt: Könnte eine ARGE von einem Jugendlichen verlangen die Schule (z.B. Gymnasium) abzubrechen und eine Lehre zu beginnen, um so die Hilfsbedürftigkeit zu beenden?
Oder: Kann die ARGE einen Schüler, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, dazu auffordern, täglich 3 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen?
Danke schon mal für die Aufklärung
Tanja