Liebe Forumsteilnehmer,
ich wollte nachfragen ob ich das Erbrecht richtig verstehe.
- Es liegt eine Ehe mit dem Standardfall einer Erwerbsgemeinschaft vor.
- Nach der Eheschließung erwirbt der Mann Wohneigentum. Im Grundbuch ist nur der Mann, nicht aber die Frau eingetragen.
- Es existieren nur Kinder aus der ersten Ehe der Frau, die nicht vom Mann adoptiert wurden.
Wenn nun die Frau vor dem Mann versterben sollte, nehme ich an, passiert folgendes:
- Ungeachtet der Eintragung im Grundbuch vererbt die Frau die Hälfte des Wohneigentums.
- Der Mann erbt davon die Hälfte. Er besitzt dann 3/4 des Wohneigentums.
- Die Kinder erben davon die andere Hälfte. Sie besitzen dann 1/4 des Wohneigentums. Der Mann muss sie in einer bestimmten Frist auszahlen.
Liege ich damit richtig?
Gruß
Carlos