Hallo!
Nehmen wir mal an, jemand ist aus gesundheitlichen 50% Erwerbsgemindert und bezieht eine entsprechende staatliche Rente. Nun beginnt diese Person ein Zweitstudium und muss, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, noch hinzuverdienen.
Da bietet sich natürlich offensichtlich erstmal eine geringfügige Beschäftigung an, über die hier nicht weiter gesprochen werden muss.
Wie sähe das aber mit der Möglichkeit eines Werkstudenten-Status aus? Würde das trotz Rentenbezug gehen? Randfrage: Kann diese Werkstudentenregel auch mit 2 Minijobs gefüllt werden?
Und wenn die Person 50% erwerbsgemindert ist, dürfte er ja aus rentenbetrachtung 20 Stunden die Woche normal noch arbeiten (aber dazu käme ja noch die Arbeitsbelastung durch das Studium). Lassen wir mal aussen vor, ob es für die Person sinnvoll und machbar ist. Würde er dadurch seinen Rentenanspruch verlieren?
Ich fürchte, dieser Fall ist doch sehr speziell. Wer wäre denn die passende Ansprechperson, um das en Detail und fundiert zu klären? Das Arbeitsamt? Die Krankenkasse?
Danke und viele Grüße,
Blauzahn