Erwerbsgeminderter Student Hinzuverdienstgrenzen

Hallo!

Nehmen wir mal an, jemand ist aus gesundheitlichen 50% Erwerbsgemindert und bezieht eine entsprechende staatliche Rente. Nun beginnt diese Person ein Zweitstudium und muss, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, noch hinzuverdienen.

Da bietet sich natürlich offensichtlich erstmal eine geringfügige Beschäftigung an, über die hier nicht weiter gesprochen werden muss.

Wie sähe das aber mit der Möglichkeit eines Werkstudenten-Status aus? Würde das trotz Rentenbezug gehen? Randfrage: Kann diese Werkstudentenregel auch mit 2 Minijobs gefüllt werden?

Und wenn die Person 50% erwerbsgemindert ist, dürfte er ja aus rentenbetrachtung 20 Stunden die Woche normal noch arbeiten (aber dazu käme ja noch die Arbeitsbelastung durch das Studium). Lassen wir mal aussen vor, ob es für die Person sinnvoll und machbar ist. Würde er dadurch seinen Rentenanspruch verlieren?

Ich fürchte, dieser Fall ist doch sehr speziell. Wer wäre denn die passende Ansprechperson, um das en Detail und fundiert zu klären? Das Arbeitsamt? Die Krankenkasse?

Danke und viele Grüße,
Blauzahn

Hallo!

Hallo

50% Erwerbsgemindert und bezieht eine entsprechende staatliche
Rente.

Da es „50% erwerbsgemindert“ nicht gibt, vermute ich, daß wir über eine Rente wegen „teilweiser Erwerbsminderung“ reden.

Und wenn die Person 50% erwerbsgemindert ist, dürfte er ja aus
rentenbetrachtung 20 Stunden die Woche normal noch arbeiten

Falsch. Das Kriterium lautet bis unter 6 Std. täglich und somit bis unter 30 Std. wöchentlich bei 5-Tage-Woche

(aber dazu käme ja noch die Arbeitsbelastung durch das
Studium). Lassen wir mal aussen vor, ob es für die Person
sinnvoll und machbar ist. Würde er dadurch seinen
Rentenanspruch verlieren?

Ob die Zeiten des Studiums „angerechnet“ werden, kann nur der Rentenversicherungsträger verbindlich erklären, der die Rente gewährt hat.
Neben der Stundenzahl muß bei Erwerbsminderungsrenten aber immer gleichzeitig die sog. „Hinzuverdienstgrenze“, die individuell berechnet wird, beachtet werden.

Ich fürchte, dieser Fall ist doch sehr speziell. Wer wäre denn
die passende Ansprechperson, um das en Detail und fundiert zu
klären? Das Arbeitsamt? Die Krankenkasse?

Wieso nicht der Rentenversicherungsträger, der die Rente bewilligt hat ?
Sind denn schon sämtliche denkbaren Unterstützungsmöglichkeiten wie zB Wohngeld, BAFöG oder Grundsicherung geprüft worden ?

Danke und viele Grüße,

&Tschüß

Blauzahn

Wolfgang

Hallo, wieviel man arbeiten darf, steht verbindlich im Rentenbescheid. Die Höhe des möglichen Verdiensts ebenfalls.

2 Minijobs gibt es nie, auch nicht für Studenten oder Rentner. Man kann als Student aber zwei Tätigkeiten als Werkstudent zu je 400 EUR machen, dabei ist man dann pflichtig in der Rentenversicherung und frei in den anderen Zweigen.

Wie sich das mit der Rente verträgt, kann ich aber auch nicht beantworten. Das muss man mit der Rentenversicherung klären, ob sie Studium auch als Arbeit ansieht.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

aus Arbeitgebersicht gelten alle Regeln für Werkstudenten (z.B. nur Rentenversicherungspflicht bei Beschäftigungen bis 20 Stunden). Wann eine Rentenkürzung evtl. in Betracht kommt, kann eine Rentenberatungsstelle am besten klären:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/…

Gruß

RHW