Erwerbslosenrente prüfung

Seit 2Jahren erhalte ich die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist bis 2035 gültig. Jetzt bekam ich einen Schreiben von der Bfa, indem geschieben wurde, das ich überprüfet werden soll, ob ich den vollen Anspruch habe. Bin 47 Jahre,60% Schwerbehinderung und bin für die Arbeitswelt nicht mehr belastbar.Wer kann mir eine Antwort geben.
Lieben Dank schon vorab.

Wie lautet denn die Frage, zu der geantwortet werden soll? - Die regelmässige Überprüfung ist jedenfalls normal und wird sich bis zum Eintritt in die Regelaltersrente immer wieder wiederholen.

MfG
CKH

Danke Christian für die Antwort
Kann die BFA mir die EU Rente streichen? Meine Bekannten erzählen mir das sie das können

Danke Christian für die Antwort
Kann die BFA mir die EU Rente streichen? Meine Bekannten
erzählen mir das sie das können

Das können die in der Tat, und zwar dann, wenn die Voraussetzungen, die zur Erwerbsminderungsrente geführt haben, nicht mehr gegeben sind, z.B. wenn die Schwerbinderung weggefallen wäre.

Hallo,

„wer kann mir eine Antwort geben“ …

Sorry, aber auf welche Frage??

LG

Seit 2Jahren erhalte ich die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist bis 2035 gültig. Jetzt bekam ich einen Schreiben von der Bfa, indem geschieben wurde, das ich überprüfet werden soll, ob ich den vollen Anspruch habe. Bin 47 Jahre,60% Schwerbehinderung und bin für die Arbeitswelt nicht mehr belastbar.Wer kann mir eine Antwort geben.
Lieben Dank schon vorab

Hallo June,
ich hatte, bevor ich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen habe, auch die Erwerbsminderungsrente bekommen.Die Überprüfung durch die BfA, alle 2 Jahre, ist ganz normal und war bei mir genauso.Wenn sich Dein Gesundheitszustand nicht verändert hat, wirst Du die Erwerbunsminderungsrente weiter bekommen.
Du kannst auch beim Versorgunsamt einen Verschlimmerungsantrag stellen damit Deine Prozente erhöht werden.
Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte.
Gruß
chrissixyz

Moin,
ja, der Staat muß sparen. So könnte es sein, das Personen ausgesucht werden, die vielleicht doch arbeitsfähig sind. Mit 60% könnte man noch arbeiten. Es kommt auf die Krankheit an.
Ein Beispiel meines Kollegen: 50% Schwerbehinderung. Er hatte TBC, und noch anderes. Er bekam einen Behindertenausweis, 1 Woche mehr Urlaub und „durfte“ mit 63 in Rente, ohne Abzug, und einen Behindertenparkplatz in der Firma. Irgendwann mußte er weiter laufen, um zum Auto zu kommen, so das ich ihn fragte, ob sein Platz belegt war.
Er ist nochmal untersucht worden, und man stellte fest, das die TBC ausgeheilt war. Man setzte die Prozente runter und er hatte alle Vorteile nicht mehr.
So könnte es bei dir auch sein.
Ich hoffe, das deine Untersuchung positiv ausgeht.
Ein Tip: Wenn dem Arzt der Kugelschreiber vom Tisch fällt, springe nicht hin und sammel den auf. :wink:
Die Tricks sind vielfälltig um jemand die Prozente zu nehmen oder die Rente zu kürzen.

Gruß Wolfgang

Dein Arzt entscheidet.Wenn er sich einschaltet brauchst du dir keine Sorgen machen.Grüß draku11

hallo, das hat alles seine richtigkeit, bis zum 57. lebensjahr-bzw. wenn du 9jahre rente beziehst, geht dies aller 2 jahre so mit der überprüfung, danach hast du ruhe damit-viel glück

Hallo June 1964,
dann ahst du vermutlich eine befristete EU- Rente. Es wird alle 2 jahre geprüft, ob du evtl. wieder gesund bist.
Je nach dem, was es für eine Erkrankung ist, könnte das ja sein.
Ist es eine nicht heilbare Krankhheit, hilft dir eine Betsätigung deines behandelnden Arzte sicherlich weiter und der Amtsarzt wird dann evtl. nur nach Aktenlage bei dir entscheiden, ohne dass du dort hin musst.
LG.Bobbeldaheim

Guten Morgen liebe June! Also so wie sich das anhört, ist die BfA wohl der Meinung, dass Du vielleicht doch noch über 3 Std. arbeitsfähig bist? Hast Du das schriftlich vom Arzt, oder von irgendeiner Reha, dass Du komplett arbeitsunfähig bist? Wichtig ist daher auch, an die BfA bei der Überprüfung die brandaktuellsten Befunde beizufügen, damit sie ein aktuelles Bild über Deinen derzeitigen Krankheitszustand haben, denn nur so können sie das im medizinischen Dienst beurteilen! Wenn es natürlich ganz blöd laufen sollte, dann musst Du leider nochmal zum medizinischen Dienst bzw. zu einem von der BFA zugeteilten Gutachter. Wenn Du dass nicht willst bzw. ablehnst- aus welchen Gründen auch immer- dann sperren sie Dir erst mal Deine BU-Rente- habe dass auch schon mitgemacht, wurde auch nach 2 Jahren generalstabsmässig erneut überprüft, habe 90 % GdB und bin wirklich nicht mehr arbeitsfähig-wünsche Dir alles Gute- und habe keine Angst, denn das ist nicht so schlimm wie es sich im ersten Moment liest, sondern eine rein routinemässige Überprüfung seitens des Amtes! VlG. Nadjeshda

Hallo Bobbeldaheim,
lieben Dank das du mir geantwortet hast.
In meinen Unterlagen der Bfa steht drin, dass ich die volle unbefristeten EU-Rente bekomme bis zum 2035, danach die normale Rente. Ich leide unter schwere Deppresionen,Bulemie,Borderline,Panikattacken und kann nicht 3 Stunden arbeiten.Wie sieht das in diesem Fall aus?
Grüße June

Hallo Nadjeshda,
lieben Dank das du mir geantwortet hast.
In meinen Unterlagen der Bfa steht drin, dass ich die volle unbefristeten EU-Rente bekomme bis zum 2035, danach die normale Rente. Ich leide unter schwere Deppresionen,Bulemie,Borderline,Panikattacken und kann nicht 3 Stunden arbeiten.Gehe regelmäßig zum meinen Arzt (Psyche) und in der Reha wurde ich als arbeitsunfähig entlassen. Gehe demnächst wiede in einer Einrichtung.Wie sieht das in diesem Fall aus?
Grüße June 1964

Guten Morgen liebe June! Also so wie sich das anhört, ist die BfA wohl der Meinung, dass Du vielleicht doch noch über 3 Std. arbeitsfähig bist? Hast Du das schriftlich vom Arzt, oder von irgendeiner Reha, dass Du komplett arbeitsunfähig bist? Wichtig ist daher auch, an die BfA bei der Überprüfung die brandaktuellsten Befunde beizufügen, damit sie ein aktuelles Bild über Deinen derzeitigen Krankheitszustand haben, denn nur so können sie das im medizinischen Dienst beurteilen! Wenn es natürlich ganz blöd laufen sollte, dann musst Du leider nochmal zum medizinischen Dienst bzw. zu einem von der BFA zugeteilten Gutachter. Wenn Du dass nicht willst bzw. ablehnst- aus welchen Gründen auch immer- dann sperren sie Dir erst mal Deine BU-Rente- habe dass auch schon mitgemacht, wurde auch nach 2 Jahren generalstabsmässig erneut überprüft, habe 90 % GdB und bin wirklich nicht mehr arbeitsfähig-wünsche Dir alles Gute- und habe keine Angst, denn das ist nicht so schlimm wie es sich im ersten Moment liest, sondern eine rein routinemässige Überprüfung seitens des Amtes! VlG. Nadjeshda

Hallo Wolfgang,
lieben Dank das du mir geantwortet hast.
In meinen Unterlagen der Bfa steht drin, dass ich die volle unbefristeten EU-Rente bekomme bis zum 2035, danach die normale Rente. Ich leide unter schwere Deppresionen,Bulemie,Borderline,Panikattacken und kann nicht 3 Stunden arbeiten.Gehe regelmäßig zum meinen Arzt (Psyche) und in der Reha wurde ich als arbeitsunfähig entlassen. Gehe demnächst wiede in einer Einrichtung.Wie sieht das in diesem Fall aus?
Grüße June 1964

Hallo chrissixyz,
lieben Dank das du mir geantwortet hast.
In meinen Unterlagen der Bfa steht drin, dass ich die volle unbefristeten EU-Rente bekomme bis zum 2035, danach die normale Rente. Ich leide unter schwere Deppresionen,Bulemie,Borderline,Panikattacken und kann nicht 3 Stunden arbeiten.Gehe regelmäßig zum meinen Arzt (Psyche) und in der Reha wurde ich als arbeitsunfähig entlassen. Gehe demnächst wiede in einer Einrichtung.Einen Verschlimmerungantrag beim Versorgungsamt hatte ich 2011 gestellt, wurde aber abgeschmettert. War auch bei der VDK als Mitglied und die konnten mir auch nicht weiterhelfen.Wie sieht das in diesem Fall aus?
Grüße June 1964

Seit 2Jahren erhalte ich die Rente wegen voller
Erwerbsminderung ist bis 2035 gültig.

keine hektik june, EU rente wird die ersten 5 jahre immer nur vorläufig gezahlt und ca. ale 2 Jahre geprüft , könnte ja eine Besserung eingetreten sein…,erst danach wird das dauerhaft, die Abschläge bleiben dir für immer ! Würde mal raten mit deinem Arzt zu sprechen ob evtl. ein Antrag auf Erhöhung des GdB möglich ist ?

grüße opa

Moin nochmal,
noch ein Tipp. Wenn du in der Gewerkschaft bist, hast du Anspruch auf einen Rechtsanwalt.
Mein Fall: Vor Jahren hatte ich 40% Schwerbehinderung. Als ich dann noch einen Bandscheibenvorfall und noch was anderes bekam, stellte ich einen Änderungs-Antrag, um die Prozente auf min. 50% zu erhöhen.
Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung: Mit 40% sei alles abgedeckt. Ich ging zur Gewerkschaftsanwältin und erzählte ihr das. Sie nahm Kontakt mit der LASD auf und lies sich die Unterlagen schicken. Dort sah sie, das meine Hypertonie von 30 auf 10% ´runtergesetzt worden ist, obwohl keine Besserung vorhanden war.
Da hat die Rechtsanwältin Widerspruch eingelegt, und ich bekam 50%.
Ohne RA hätte ich das nicht geschafft.

Gruß Wolfgang

Guten Tag June,
das finde ich auch merkwürdig…aber vielleicht kommts zur Überprüfung, da Depression und Bulemie doch heilbar ist. Borderline soweit ich informiert bin, nicht. Ich würde an deiner Stelle zu deinem behandelnden Arzt. Er wird dir deinen aktuellen Zustand schriftlich bescheinigen können, diese reichst du bei der BfA ein. Dann abwarten, was sie entscheiden und bis dahin locker bleiben.

Falls deren Entscheidung dann nicht für dich Ok ist, kannst du Widerspruch einlegen. Bis dahin trete doch z.B. dem VDK bei, die kämpfen dann für dich.
Gruss, B.

Hallo liebe June, ich bin`s nochmal kurz- also wie das in Deinem Fall ausgehen wird, kann ich Dir so pauschal leider auch nicht sagen, aber wenn Du schon bei Deinem letzten Reha-Aufenthalt arbeitsunfähig entlassen wurdest, dauernd in ärztlicher Behandlung bist wegen Deiner schwierigen psychischen Situtation, dann denke ich mal, wie schon beim ersten mal geschrieben, dass ein aktueller Befund Deines Dich betreuenden Arztes, in dem eben wieder drin stehen muss, dass Du n i c h t mehr arbeitsfähig bist, auch nicht für 3 Stunden, das wichtigeste bei der ganzen Überprüfung seitens der BfA ist. Dann sehe ich da auch keine weiteren Probleme, alles Liebe und eine gute Zeit auf Deiner nächsten Reha wünsche ich Dir- vielleicht magst Du mir ja nochmal schreiben, wie es ausgehen wird! Ach ja- wichtig ist natürlich auch noch, dass Du dann von der Einrichtung, in die Du demnächst dann gehen wirst, auch als erwerbsunfähig eingestuft wirst im Endbefund! Bis dann- vlG. Nadjeshda