Lese ich das richtig?
hiernach ermittelte Gewinn vor Steuern wird für den
Ein Selbständiger hat Betriebsausgaben etc., nach deren Abzug (GÜR) er die Einkommenssteuer zahlt – was übrigbleibt, ist doch der Hinzuverdienst, oder? Man kann doch die Steuer nicht dem Hinzuverdienst zurechnen, oder?
Hallo,
vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Mit „Gewinn vor Steuern“ meinte ich den Betrag, der als Gewinn steuerpflichtig ist. D. h. Betriebsausgaben etc. sind bereits – sozusagen – abgezogen und berücksichtigt. Sagen wir’s klarer: Der Betrag, der für die Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen wird.
Man versucht hierdurch also, eine Gleichstellung zu erreichen; bei Beschäftigten wird nämlich das Bruttoeinkommen berücksichtigt, ohne steuerliche Vergünstigungen. Viele meinen, es würde das Nettoeinkommen berücksichtigt werden, das ist aber falsch. (Ot.: Bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten ist es anders, dort wird ein „bereinigtes Nettoeinkommen“ unter Anzug von Pauschalprozentsätzen angesetzt … nur mal nebenbei …
)
Und wenn der Antragsteller auf Erwerbsminderungsrente schon selbständig tätig ist? Er würde darüber informieren, dass er im Rahmen des Erlaubten hinzuverdienen will, korrekt? Ist sicherlich im Antrag vorgesehen.
Im Antrag ist die Frage vorgesehen, ob eine selbständige Tätigkeit verrichtet wird und muss natürlich wahrheitsgemäß beantwortet werden. Im Rentenverfahren wird der Antragsteller dann bereits auf die Regelungen des Hinzuverdienstes hingewiesen. Gleichzeitig werden seine Einkünfte geklärt, d. h., der aktuelle Einkommensteuerbescheid wird auf jeden Fall angefordert.
Wie es aussieht, wenn der Umfang der selbständigen Tätigkeit herabgesetzt wird … da wird’s etwas schwieriger. Ich denke, da wird die besagte Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters angefordert werden, also quasi eine Unterlage, an der die verminderten Einkünfte festgemacht werden können.
Die Hinzuverdienstregelungen bei Selbständigen können sehr, sehr komplex werden. Vor allem kann der Hinzuverdienst je nach Einzelfall auch sehr schwierig zu ermitteln sein. :-o Ob das dann für den Versicherten immer so nachvollziehbar ist … ;-(
Absolut, so sehe ich das auch. Ich theoretisiere nur gerne.
Ach so, ich hatte vermutet, es würde vielleicht um einen speziellen Fall gehen, wegen FAQ:1129 erfolgte die Fragestellung aber allgemein.
Gruß,
Pipo
Gruß,
Robert