Hallo
vor einigen Tagen habe ich eine Brief vom Renten Träger LVA bekommen, der mir mitteilte das die Erwerbsminderung Rente aus laufen könnte, es sei ich fühle den bei gefügten Antrag aus um weiter Erwerbsminderung Rente zu beziehen.
Da ich aber gerne nach langer Krankheit aus der Erwerbsminderungs-Rente heraus möchte, um am Arbeitsleben teil zu nehmen, bin ich nun etwas verunsichert.
Mein Frage , sollte ich nun den Antrag nicht ausfühle und keine weitere Erwerbsminderung Rente in Anspruch nehmen , stelle ich mir die Frage ob dann das Grundsicherung samt von dem ich noch Leistungen zum leben zuzüglich erhalte, den dann fehlenden Rente Betrag (200 Euro) in die Grundsicherung mit einrechnet. Solange ich nicht einen Job gefunden habe. Oder hätte ich dann das nachsehen sollte das Amt in diesen fall - die 200 Euro EwR nicht übernehmen und ich damit vorerst kein gesichertes Grundeinkommen haben würde? Ist das möglich und wer würde Prüfen ob ich noch Erwerbsminderung Rente beziehen muss? Ich hoffe das meine Frage halbwegs verständlich ist?
Hallo!
Nein, wenn Rente wegfällt bekäme man mehr Grundsicherung. Soviel das es die fehlende Rente ausgleicht.
Denn das wäre ja der Bedarf den man berechnet hatte.
Wer hat denn vorher geprüft, man ist berechtigt Erwerbsminderungsrente zu beziehen ? Dazu muss es doch Unterlagen vom Arzt geben die man einreichen musste.
Und den Arzt sollte man natürlich fragen, ob die Gründe dafür noch vorliegen und man den Verlängerungsantrag stellen soll.
Fühlt man sich besser, dann kann man doch arbeiten. Die Rente bleibt doch ,sie gleicht den niedrigeren Lohn aus, wenn man nur noch stundenweise arbeiten kann..
Es handelt sich doch nicht um EU-Rente, bei der festgestellt wurde, man kann überhaupt nicht mehr arbeiten.
MfG
duck313