Erwerbsminderung: Was gibt's?

Frau Q ist erwerbsgemindert, vermutlich zu ca. 50% (steht erst nach Ende der Behandlung fest, ob es noch mehr wird).
Frau Q war 7 Monate lang ALG-I-Empfängerin und ist nun seit 8 Monaten Krankengeldbezieherin. Krankengeld wird noch mind. 4 Monate bezogen, dann kommt wieder ALG I.

Aber wie lange? Und was kommt dann?

Frau Q vermutet, dass sie mit 3 Kindern und nur 5 Jahren Arbeit nach dem Studium keine Rente erhalten wird.

Wovon lebt Frau Q dann?

MfG

Frau Q ist erwerbsgemindert, vermutlich zu ca. 50% (steht erst
nach Ende der Behandlung fest, ob es noch mehr wird).
Frau Q war 7 Monate lang ALG-I-Empfängerin und ist nun seit 8
Monaten Krankengeldbezieherin. Krankengeld wird noch mind. 4
Monate bezogen, dann kommt wieder ALG I.

Aber wie lange? Und was kommt dann?

Das bedeutet Frau Q hat noch 5 Monate Anspruch auf AlG I dann auf ALG II

Frau Q vermutet, dass sie mit 3 Kindern und nur 5 Jahren
Arbeit nach dem Studium keine Rente erhalten wird.

Tja aus Regelaltersrente wird da tatsächlich nichts

Wovon lebt Frau Q dann?

Das kommt darauf an. 'Entweder Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz 4.

Je nachdem wie Erwerbsgemindert sie ist, kommt eventuell auch Rente wegen Erwerbsminderung (s. § 43 SGB VI) in Frage. Da sie anscheinend 5 Jahre eingezahlt hat, könnte ein Anspruch entstanden sein, weshalb ICH Frau Q raten würde sich mit ihrem Arbeitsvermittler (am besten jetzt Termin holen da mit Wartezeit gerechnet werden muss) und ihrem REntenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

MfG

Grüße zurück

Beratungstermin bei Arbeitsamt geht das denn währen des Krankenstandes?

mfg und Danke schon mal?

Hallo,
natürlich hat meinen keinen Anspruch auf die Regelaltersrente (da noch keine 65). Sobald jedoch die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, hat man Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (wer nicht mindestens 6 Stunden arbeiten kann ist teilweise erwerbsgemindert und wer nicht mindestens 3 Stunden arbeiten kann ist voll erwerbsgemindert). Die Krankengeldzeit und Arbeitslosengeldzeit wird ebenfalls mit angerechnet. Wichtig ist nur dass Frau Q vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Würde versuchen bei der Krankenkasse einen Reha-Antrag/medizinische Leistungen zur Teilhabe zu beantragen.