wenn man erwerbsgemindert ist, kann man definitionsgemäß weniger als 3 Std. täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und darf nicht mehr als 450 Euro hinzuverdienen. Was ist aber, wenn jemand eine gute Qualifikation hat (z.B. ein Psychologe oder Programmierer) und mit 2 Std. täglicher Arbeit auf selbstständiger Basis mehr als 450 Euro monatlich verdienen könnte?
Erstens, was ist die Konsequenz, wenn man das einfach tut und es der Dt. Rentenversicherung meldet? Kriegt man einfach kein Geld mehr oder wird auch die Erwerbsminderung an sich angezweifelt bzw. überprüft (begutachtet)?
Zweitens, gibt es eine Möglichkeit zu sagen (ggf. vor Gericht zu argumentieren): „Ich bin weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig, und deshalb steht mir die Rente zu - auch wenn ich als Selbstständiger mit 20 Stunden monatlich 1.000 Euro einnehme.“?
Was würdet ihr an der Stelle der Person tun? (Dabei bitte berücksichtigen: Die betr. Person ist wirklich krank und weiß weder genau, wie leistungsfähig sie genau ist noch wie sich das in Zukunft entwickeln wird. Man wird ja nicht jünger und gesünder. Die EM-Rente ist ihre Sicherheit, die sie ungern aufgeben würde, weil es - wie sie gehört hat - praktisch unmöglich ist, sie nochmal bewilligt zu kriegen, wenn sie mal gestrichen wurde.)
„Kriegt man einfach kein Geld mehr oder …“ ist Unsinn.
Die individuelle Zuverdienstgrenze hat der Erwerbsgeminderte von der Rentenversicherung erfahren. Selbstverständlich darf er mehr verdienen, und das, was er mehr verdient, wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. D.h. er kriegt natürlich nicht „einfach kein Geld mehr“, sondern er kriegt eben mehr vom Arbeitgeber und weniger von der DRV.
Vor Gericht muss man damit rechnen, dass die Richter das geltende Recht ziemlich gut kennen - da hilft es nichts, mit schönen Worten zu argumentieren, wenn man sich dabei nicht auf die gegebenen Rechtsgrundlagen bezieht.
Du solltest Dir zunächst die entsprechende Broschüre holen oder zuschicken lassen.
Unter 0800 1000 4800 kannst Du kostenlos eine erste Beratung bekommen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort erfahren und Dir Infomaterial zuschicken lassen.
Man sollte der Person auch sagen, dass die Erwerbsminderungsrente, laut meiner Anwältin, auf die spätere Altersrente angerechnet wird, prozentual. Für mich stellt sich daher die Frage wie erstrebenswert es ist, Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Das nur als Gedanke;)
Moin,
es steht doch eigentlich alles da was Du fragst ? Wenn jemand Erwerbsminderungsrente beantragt, wird diese dann zu einem bestimmten Prozentsatz, auf die Altersrente angerechnet, die du im Alter dann ausgezahlt bekommst. Wie hoch dieser Satz ist, ist vom Einzelfall abhängig. Das kann man sich bei der Rentenkasse ausrechnen lassen.
du nimmst meine Aussagen ein bisschen zu genau, um nicht zu sagen haarspalterisch.
Das war natürlich klar, nur ein wenig ungenau formuliert. Die eigentliche Frage war, ob es automatisch eine Überprüfung der Erwerbsminderung durch die DRV gibt bzw. eine solche sehr wahrscheinlich zu erwarten wäre. Was mehr ein Erfahrungswert als eine Rechtsfrage sein dürfte.
Meine Frage zielte gerade auf die gegebenen Rechtsgrundlagen ab. Die kenne ich nämlich nicht so genau. Übrigens kann eine Vorschrift auch mal ungültig sein, wenn sie dem Geist höherer Vorschriften widerspricht. Ich weiß aber nicht, auf welcher Ebene die Hinzuverdienstgrenzen festgelegt wurden und ob es denkbar ist, dass diese gar nicht gültig sind, wenn jemand beweisen kann, dass er mit der (aufgrund Krankheit) sehr geringen Stundenzahl mehr verdient. Ich hatte mir eigentlich erhofft, dass mir jemand die Rechtslage kurz erklären könnte.
gibt das nicht nur keinen Sinn, sondern ist auch nirgendwo im SGB VI zu finden.
Du machst den Denkfehler, dass Du davon ausgehst, es gäbe irgendeinen festen Betrag „Altersrente“, die jemandem woher auch immer zusteht. Dem ist aber nicht so.
Wie genau sollten sich zu Beginn einer Erwerbsminderungsrente bereits erworbene Ansprüche auf Altersrente durch die Erwerbsminderungsrente ändern? Lass Dir von der Frau nochmal auseinandersetzen, was sie eigentlich gemeint hat, und frage bei ihr solange nach, bist Du den Eindruck hast, dass Du verstanden hast, was sie meint.