Hallo,
der medizinische Dienst des Arbeitsamtes hat mit einer Anerkennung als Schwerbehinderter absolut nichts zu tun, das ist ausschließlich Sache des zuständigen Versorgungsamtes !
Wenn dort bestätigt wird, daß man zu soundsoviel % in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist, hat auch der Amtsarzt des AA damit zu leben und wird auch dagen nicht anstinken und das auch in der Regel akzeptieren.
Ich muß als Behinderter, wenn ich entsprechende Leistungen vom AA haben möchte,( Reha o.ä.) das Versorgungsamt gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden, falls das AA darauf besteht, ansonsten bekommt das AA keinerlei Auskunft und kann Dich nur zum eigenen Amtsarzt schicken und dessen Gutachten kann man wiederum anfechten mit Hinweis auf das des Versorgungsamtes.
Meine Frage an Dich:
wer hat denn dieses Gutachten, das man Dir nur verlesen hat, erstellt?
Wogegen hast Du Klage beim SG eingereicht?
Was hast Du angefochten?
Hast Du Leistungsklage oder Anfechtungsklage eingereicht?
Ich habe einen Rechtsanspruch auf Aushändigung des Gutachtens bzw. einer Durchschrift oder Kopie, damit ich dagegen Rechtsmittel einlegen kann !
Es handelt sich bei diesem Gutachten ja wohl um einen VA ( = ablehnender Bescheid) und ich muß über die Rechtsmittel belehrt worden sein und zwar schriftlich !
Ist dies nicht der Fall, da ich das Schreiben ja nicht in der Hand habe, kann ich zu jeder Zeit und Stunde Wiederspruch/ -klage erheben, wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung, dann gilt nämlich die Fristenregelung , innerhalb von 4 Wochen Wiederspruch, nicht.
Das alles erst einmal vorab.
Daß Du wegen der von Dir aufgelisteten Erkrankungen nicht als Schwerbehinderter anerkannt wirst, steht auf einem anderen Blatt.
Die von Dir aufgelisteten Erkrankungen führen in der Regel nicht zu einer Anerkennung als Schwerbehinderter.
Zugegeben, ich weiß nicht genau, welche Kriterien zugrundegelegt werden, aber ich weiß definitv, daß weder ein Baypass, noch Bluthochdruck, geschweige denn Depressionen berücksichtigt werden.
Auch eine künstliche Herzklappe fällt nicht darunter.
Bandscheibenschaden ist etwas anderes, desshalb wahrscheinlich reduzierte Arbeitszeit auf 6 Std.
Ich bin übrigens anerkannt schwerbehindert (80%) und liege noch keine 1,60 unter der Erde und hatte auch keine Probleme mit der Anerkennung.
Gruß
Posy