Erwerbsminderung

Hallo,

ich habe gerade ein Ablehnungsschreiben wegen EWM erhalten (nicht für mich, für einen Kunden).

Der Mann hat:
durch Ersatzprothese versorgter Aortenklappenfehler (kstl. Herzklappe)
durch Bypass versorgte coronare Herzerkrankung
Bluthochdruck
depressive Verstimmung mit Angststörungen
Herzrythmusstörungen
Rückenbeschwerden durch Bandscheibenschaden

Es wurde EWM bgelehnt, weil der Mann nach Ansicht des Amtes noch mehr als 6 Stunden arbeiten kann!!! (unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes)
In dem Tenor ging´s weiter.

Unter welchen Bedingungen bekoomnt man eigentlich EWM?
Wenn man 1,60 m Erde über sich hat?

Hallo Raimund,

in der Tat bekommt man sowas nur bei beglaubigter Aschrift, dass man tatsächlich 1,60m tief „untergebracht“ ist.

Meine Krankheit ist ähnlich gelagert, depressiv
fehlt noch, aber das werde ich noch, wenn es so weitergeht.

Man hat keine Chanche eine Erwerbsminderung zu bekommen.
War sogar deswegen schon beim Sozialgericht, die reinste Witzveranstaltung, wenigstens keine Gerichtsverhandlung.

Man kann immer arbeiten, egal was, denn wenn man total erwerbsunfähig ist, dann ist man tatsächlich verstorben, so mein Eindruck mit den entsprechenden Behörden.

Ich darf (welche Gnade) noch leichte Tätigkeiten (was ist das?)ausüben, sagt der Amtsarzt beim Arbeitsamt, gesehen habe ich den Typen noch nie, obwohl er das schon zweimal bestätigt hat und sich beim zweitenmal auf ein Gutachten beruft, dass drei, ich wiederhole drei Jahre alt ist, obwohl ein Neues vorhanden ist und dort schlechtere Daten hinterlegt sind.
Das nimmt er einfach nicht, naja wird auch schon bischen Frust in seinem Job haben.
Dass bei solchen Gutachten getrixt wird, ist allein schon daraus zu entnehmen, dass ich dieses Gutachten nicht bekomme, weder MDK noch AA, sondern man es mir nur vorlesen darf durch meinen Arbeitsvermittler.
Warum eigentlich?
Will man bewusst die Leute in Unkenntnius halten?

Solange einer sich länger als 5 sek. in der Senkrechten halten kann, ist er arbeitsfähig, so habe ich das immer bei Ämtern entnehmen können.

So ist das nun mal bei leeren Kassen und Abbau des Sozialstaates

Gruss

Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Gerd,
so lange Du hier im WWW lästern kannst, bist Du voll einsatzfähig!!! :smile:)
Wär´ ja noch schöner: die Staatsbediensteten zu kritisieren und dann auch noch Geld wollen!

Grüße
Raimund

Hallo,

der medizinische Dienst des Arbeitsamtes hat mit einer Anerkennung als Schwerbehinderter absolut nichts zu tun, das ist ausschließlich Sache des zuständigen Versorgungsamtes !
Wenn dort bestätigt wird, daß man zu soundsoviel % in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist, hat auch der Amtsarzt des AA damit zu leben und wird auch dagen nicht anstinken und das auch in der Regel akzeptieren.

Ich muß als Behinderter, wenn ich entsprechende Leistungen vom AA haben möchte,( Reha o.ä.) das Versorgungsamt gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden, falls das AA darauf besteht, ansonsten bekommt das AA keinerlei Auskunft und kann Dich nur zum eigenen Amtsarzt schicken und dessen Gutachten kann man wiederum anfechten mit Hinweis auf das des Versorgungsamtes.

Meine Frage an Dich:
wer hat denn dieses Gutachten, das man Dir nur verlesen hat, erstellt?
Wogegen hast Du Klage beim SG eingereicht?
Was hast Du angefochten?
Hast Du Leistungsklage oder Anfechtungsklage eingereicht?

Ich habe einen Rechtsanspruch auf Aushändigung des Gutachtens bzw. einer Durchschrift oder Kopie, damit ich dagegen Rechtsmittel einlegen kann !
Es handelt sich bei diesem Gutachten ja wohl um einen VA ( = ablehnender Bescheid) und ich muß über die Rechtsmittel belehrt worden sein und zwar schriftlich !
Ist dies nicht der Fall, da ich das Schreiben ja nicht in der Hand habe, kann ich zu jeder Zeit und Stunde Wiederspruch/ -klage erheben, wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung, dann gilt nämlich die Fristenregelung , innerhalb von 4 Wochen Wiederspruch, nicht.

Das alles erst einmal vorab.

Daß Du wegen der von Dir aufgelisteten Erkrankungen nicht als Schwerbehinderter anerkannt wirst, steht auf einem anderen Blatt.
Die von Dir aufgelisteten Erkrankungen führen in der Regel nicht zu einer Anerkennung als Schwerbehinderter.
Zugegeben, ich weiß nicht genau, welche Kriterien zugrundegelegt werden, aber ich weiß definitv, daß weder ein Baypass, noch Bluthochdruck, geschweige denn Depressionen berücksichtigt werden.
Auch eine künstliche Herzklappe fällt nicht darunter.

Bandscheibenschaden ist etwas anderes, desshalb wahrscheinlich reduzierte Arbeitszeit auf 6 Std.

Ich bin übrigens anerkannt schwerbehindert (80%) und liege noch keine 1,60 unter der Erde und hatte auch keine Probleme mit der Anerkennung.

Gruß
Posy

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