Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin 59 Jahre, seit uber einem Jahr beziehe ich Krankengeld und werde demnächst ausgesteuert.
Habe zuletzt eine medizinische Rehamassnahme gemacht und bin arbeitsunfähig entlassen worden.
Jetzt überlege ich , eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wahrscheinlich wird mich die Rentenversicherung auch dazu auffordern, wenn der Entlassungsbericht vorliegt.
Nach Ende des Krankengeldbezugs muss ich einen Antrag auf Alg 2 stellen.
Ich würde eine volle EM-Rente von ca. 690 € bekommen, dazu noch ca. 80 € durch Zusatzversorgung.
Wieviel würde mir ca. netto bleiben, als Lediger ohne Kind?
Ich weiss, dass ca. 10,? % für Kranken-und Pflegevers.anteil abgezogen werden.
Muss ich nach dem im Januar bestätigten Gesetz in Bezug auf Erw.mind.rente für unter 60-jährige mit weiteren ca. 10% Abzug rechnen und gilt das dann weiter bis zur Altersrente?
Ich bin mir - natürlich auch wegen der niedrigen rente nicht sicher, was ich jetzt tun soll - oder habe ich vielleicht gar keine andere Möglichkeit mehr, als diese rente zu beantragen?
Werden mich die entsprechenden Ämter Arge oder rentenversicherung, Krankenkasse) sowieso dazu auffordern - oder zwingen können?