Erwerbsminderungsrente

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe einen Ablehnungsbescheid vom Sozialgericht München erhalten:
Folgender Hintergrund-
ich bin 56 Jahre alt und habe über 40 Jahre in der Zahnmed. als Zahnmedizinische Assistentin gearbeitet.
Bei einer Routineuntersuchung wurde festgestellt,daß ich eine schwere COPD(eine Lungenkrankheit mit starker Einschränkung der Atmung und des Leistungsvermögens festgestellt wurde.
Ärztlicherseits wurde mir angeraten,meinen Beruf wegen der Gefahrenstoffe(Kunststoffstaub,Amalgam,giftige Dämpfe und Desinfektionsmittel)aufzugeben,da sich sonst der Gesundheitszustand erheblich verschlechtern würde.
Das habe ich auch getan,war 1 Jahr arbeitslos und habe danach Klage eingereicht,wegen Erwerbsminderung.Ein Gutachten in München wurde erstellt,aus dem ganz klar hervorgeht,daß ich nicht mehr in diesem Beruf arbeiten darf!
Dieses Gutachten wurde abgelehnt.Man teilte mir mit,daß Desinf.mittel ungefährlich seien,ich ja sitzend behandeln würde,Staub gäbe es in einer Praxis nicht usw.
Jemand der das Berufsbild kennt,weiß daß nichts von alledem stimmt.
Schleifstaub von Prothesen,Provisorien oder Kieferschienen können nur außerhalb des Mundes bearbeitet werden.Desinf.mittel müssen gespüht werden.
Nun weiß ich nicht,wie ich mich dagegen wehren kann,obwohl ich ärztliche Atteste und Gutachten vorgelegt habe.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank!!!

in so einem fall würde ich dir raten, dem vdk bei zutreten, da dieser andere möglichkeiten hat,dagegen vorzugehen.lg.

Guten Tag,

gegen jeden Beschluß eines Gerichts kann in die nächstjöhere Instanz gegangen werden, also zum Landessozialgericht.
Hier besteht Anwaltszwang. Dieser kann sie am besten beraten. Achtung: Fristen beachten.

Viel Erfolg
Gruß
MG

Halo Helga
Du musst Widerspruch einlegen und von Deinem Arzt ein Attest beilegen,wenn möglich auch von einem Lungenfacharzt.
Es wird immer erst alles abgelehnt und die wenigsten haben den Mut zu widersprechen.
Geh auch mal zum Vdk Viel Glück vielleicht kann Dir ein Anwalt weiterhelfen

Hallo,

der Ablehnungsbescheid vom Sozialgericht muss nicht das Ende sein.
In solchen Fällen rate ich sich einen erfahrenen Rechtsbeistand (mit entsprechender Spezialisierung) zu holen. Als „normaler Antragsteller“ ist man hier einfach überfordert.

Eine günstige Lösung, um zu einem erfahrenen Rechtsbeistand zu kommen ist, Mitglied beim VDK zu werden (Jahresbeitrag ca. 60 EUR).

Wichtig ist natürlich auch, die Einspruchsfrist nicht zu übersehen.

Nach meiner Erfahrung mit der RV lohnt es sich fast immer bis zum Ende zu kämpfen.

Viel Erfolg.