Angenommen eine Person ist arbeitslos und stellt bei Arbeitsversuchen fest, daß er/sie nicht in der Lage ist, mehr als 4 oder 5 Stunden zu arbeiten, weil es nach 4 oder 5 Stunden Ermüdungserscheinungen gibt.
- Gibt es einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder ähnliches, weil die Person offensichtlich über eine Teilzeittätigkeit hinaus nicht arbeitsfähig ist?
- Was gibt es für finanzielle Hilfeleistungen im Fall von Einschränkung der Arbeitsfähigkeit?
- Wie verträgt es sich mit Arbeitslosengeld 1, wenn eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit festgestellt wird?
Hallo,
dass der hier geschilderte Grund nun wahrhaftig keinen Rentenaspruch auslöst dürfte ausser Frage stehen.
Grundsätzlich es so das bei einer Gewährung einer Erwerbsminderungsrente die Erwerbsfäigkeit nicht mehr vorliegt oder sehr stark eingeschränkt ist. Ich kenne keinen solchen Rentner der auch noch nebenher ALG 1 bezieht, also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Auch darf ein solcher Rentner überhaupt nur sehr gering nebenher verdienen ohne das es zur Rentenkürzung oder gar zum Versagen der rente kommt.
Ich empfehle ich solchen Fällen imm er ein Gespräch mit einem Rentenberater.
Gruß
Czauderna
Angenommen eine Person ist arbeitslos und stellt bei
Arbeitsversuchen fest, daß er/sie nicht in der Lage ist, mehr
als 4 oder 5 Stunden zu arbeiten, weil es nach 4 oder 5
Stunden Ermüdungserscheinungen gibt.
Kaum zu glauben, aber das geht auch mir - und sicher auch vielen anderen - selbst nach Jahrzehnten in einem Vollzeit Job so. Das ist ganz normal, aber man gewöhnt sich mit der Zeit daran.
Je nachdem wie lange die Person ohne Arbeit war, wird die Eingewöhnungsphase mehr oder weniger lang dauern.
Merke: Arbeit ist kein Erholungsurlaub.
S.J.
Hallo,
Hallo,
dass der hier geschilderte Grund nun wahrhaftig keinen
Rentenanspruch auslöst, dürfte ausser Frage stehen.
Da schließe ich mich voll und ganz an.
Grundsätzlich es so, dass bei einer Gewährung einer
Erwerbsminderungsrente die Erwerbsfähigkeit nicht mehr vorliegt
oder sehr stark eingeschränkt ist. Ich kenne keinen solchen
Rentner der auch noch nebenher ALG 1 bezieht, also dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Dem muss ich teilweise widersprechen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält z.B. derjenige, der nach ärztlichen Feststellungen täglich noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. In diesem Fall besteht auch weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieses wird aber über § 96a SGB VI auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet. (Nebenbei: Diese Vorschrift erläutere ich jetzt hier nicht, die ist nämlich „nicht ganz so einfach“ …
)
In der Praxis sind solche Fälle gar nicht mal so selten.
Auch darf ein solcher Rentner überhaupt nur sehr gering
nebenher verdienen ohne das es zur Rentenkürzung oder gar zum
Versagen der rente kommt.
Das ist richtig, so hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen nicht. Aber da wird’s - wie gesagt - schwieriger, das ist besagter § 96a SGB VI.
Ich empfehle ich solchen Fällen immer ein Gespräch mit einem
Rentenberater.
Oder der Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers. Die Beratung ist auf jeden Fall kostenfrei und zudem einzelfallbezogen unter Berücksichtigung auch der versicherungsrechtlichen Verhältnisse für einen evtl. Rentenanspruch.
Gruß
Czauderna
Gruß,
Robert
Hallo,
ich schlage vor das diese Person mal ganz tief in sich geht und mal über die innere Einstellung nachdenkt. Wenn das nicht fruchtet würde ich einen Psychologen aufsuchen.
Oh Mann…
Hallo,
derjenige kann ja mal einen Rentenantrag stellen. Kostenlose Hilfe & Beratung gibt’s bei der Gemeinde (Rentenstelle) oder beim VdK (für Mitgleider, ca. 60,- Euro Beitrag im Jahr). In den neuen Bundesländern auch noch bei der Volkssolidarität.
Er kann das mit dem Antrag aber auch bleiben lassen. Renten werden heute nur noch in wirklich schweren Fällen gewährt. Sollte die Arbeitsfähigkeit der Person gefährdet sein, könnte man z.B. auch mit dem Rentenversicherer sprechen wegen beruflicher Reha. da wird dann in der Regel auch festgestellt, inwiefern derjenige noch in der Lage ist zu arbeiten und in welchem Umfang.
An meine Vorredner: Ich finde den Ton mancher Beiträge etwas unerquicklich. Vielleicht leidet der Fragesteller ja an einer Krankheit, die starke Ermüdung bzw. plötzliches Einschlafen (keine Ahnung, wie das heißt, aber so was gibt es) mit sich bringt. Ihr wisst doch - in dubio pro undsoweiter…
Liebe Grüße
Felicia
Hallo Felicia,
An meine Vorredner: Ich finde den Ton mancher Beiträge etwas
unerquicklich. Vielleicht leidet der Fragesteller ja an einer
Krankheit, die starke Ermüdung bzw. plötzliches Einschlafen
(keine Ahnung, wie das heißt, aber so was gibt es) mit sich
bringt. Ihr wisst doch - in dubio pro undsoweiter…
Du schreibst es. Wenn man ohne Kenntnis oder Erfahrung eine Antwort wie die von Steve liest, könnte man schnell geneigt sein zuzustimmen. Aber ist gibt Erkrankungen, die mit schneller und starker Erschöpfung bei relativ geringer Tätigkeit einhergehen, als das wären;
Chronisches Müdigkeitssyndrom, Multiple Sklerose, Krebs, usw…
Man könnte es auch als allgemeine Frage formulieren.
Wart ihr jemals so erschöpft, dass ihr nicht mehr aufrecht gehen konntet, ohne zu stürzen?
Wenn nicht, dann wisst ihr nicht, was Erschöpfung/Ermüdung ist.
Gruß
Carlos
Hi,
auch ich schleppe mich manchmal mehr schlecht als recht in die Arbeit. Eine mdE von 20% besteht. Trotzdem arbeite ich 8,5 Stunden am Tag - trotz physischer und psychischer Probleme.
Zu oft gibt es Fälle wo Leute einfach nach Ausreden suchen um nicht arbeiten zu müssen.
Jeder, der schon einmal eine Untersuchung für eine mdE mitgemacht hat wird wissen, daß einfache Müdigkeit nicht ausreichend ist um Berentet zu werden. Bei den von Dir geschilderten Krankheiten wäre eine mdE wahrscheinlich schon festgestellt worden, bzw. hätte der Fragesteller auf eine Erkrankung aus der die Müdigkeit resultiert, hingewiesen. Im übrigen klären normalerweise die behandelnden Ärzte über die Möglichkeit einer mdE auf.
Gruß
Tina
Hallo,
Hallo
…
Er kann das mit dem Antrag aber auch bleiben lassen. Renten
werden heute nur noch in wirklich schweren Fällen gewährt.
so würde ich das nicht sagen - siehe Post weiter unten. Wenn jemand der Meinung ist, er kann nicht mehr arbeiten, schon gar nicht Vollzeit, kann er getrost einen Rentenantrag stellen. Was dann dabei evtl. herauskommt, steht auf einem anderen Blatt Papier. Aber von vorneherein auszuschließen, dass so ein Rentenantrag „Erfolg“ haben könnte, geht mir zu weit.
Sollte die Arbeitsfähigkeit der Person gefährdet sein, könnte
man z.B. auch mit dem Rentenversicherer sprechen wegen
beruflicher Reha. da wird dann in der Regel auch festgestellt,
inwiefern derjenige noch in der Lage ist zu arbeiten und in
welchem Umfang.
…
Während des Rentenverfahrens prüft der Rentenversicherungsträger die Möglichkeit von Reha-Maßnahmen, getreu dem Grundsatz „Reha vor Rente“. In der Stellungnahme des Vertrauensärztlichen Dienstes nimmt dieser zu den Möglichkeiten von Reha-Maßnahmen - sei es medizinische und/ oder berufliche Maßnahmen - Stellung.
Insofern bleibt es sich gleich, ob man einen Reha-Antrag oder direkt einen Rentenantrag stellt. In einem Reha-Verfahren würde z.B. auch darauf hingewiesen werden, dass Reha-Maßnahmen nicht erfolgreich sein oder etwas bringen würden. Der Versicherte wird dann darauf hingewiesen, dass ihm die Stellung eines Rentenantrages empfohlen wird.
Liebe Grüße
Felicia
Schöne Grüße,
Robert