Erwerbsminderungsrente

Hallo,jemand war von 1999 bis 2007 selbständig und hat nicht in die Rentenkasse gezahlt,sondern eine private BU-Rente abgeschlossen.Von 1985 bis 1999 hat diese Person aber eingezahlt.
Seit 2007 ist diese Person arbeitsunfähig und wollte nun die Erwerbsminderungsrente beantragen.Dies ginge aber nicht,da die letzten 3 Jahre nicht eingezahlt wurde.Vorschlag vom Sachearbeiter: Zahlen sie mindestens die letzten 3 Jahre nach…
Wie hoch wäre dieser Nachzahlungsbetrag in etwa?Gibt es da Berechnungsformeln?
MfG
Wodan

Hallo,

welcher Sachbearbeiter gibt bitteschön solche Auskünfte?

Grüße
Florian

Moin,den Namen weiss ich nicht,war aber von der Knappschaft…

Hallo,

Hallo,

jemand war von 1999 bis 2007 selbständig und hat nicht
in die Rentenkasse gezahlt,sondern eine private BU-Rente
abgeschlossen.Von 1985 bis 1999 hat diese Person aber
eingezahlt.
Seit 2007 ist diese Person arbeitsunfähig und wollte nun die
Erwerbsminderungsrente beantragen.Dies ginge aber nicht,da die
letzten 3 Jahre nicht eingezahlt wurde.Vorschlag vom
Sachearbeiter: Zahlen sie mindestens die letzten 3 Jahre
nach…

die Auskunft ist definitiv falsch - bitte jetzt nicht alle MItarbieter der KBS verdammen! :wink: -, deswegen auch die Nachfrage von FloM. Die Einzahlung freiwilliger Beiträge bringt gar nichts, da diese für die Vorversicherungszeit nicht berücksichtigt werden. Es müssen in den letzten fünf Jahren drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein! Freiwillige Beiträge bringen da nichts. Zudem müsste dann ja auch noch die Erwerbsminderung erst in drei Jahren eintreten.

Freiwillige Beiträge konnten die Anwartschaft nur dann aufrecht erhalten, wenn jemand bis 1984 mindestens 60 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt hatte und dann ununterbrochen freiwillige Beiträge bis zum Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt hat. Und das ist hier ja auch nicht gegeben.

Wie hoch wäre dieser Nachzahlungsbetrag in etwa?Gibt es da
Berechnungsformeln?

Die Beantwortung dieser Fragen erübrigt sich somit.

MfG
Wodan

Servus,
Robert

Hallo Robert,

super Antwort! Ich dachte mir schon, dass sich seit meinem Weggang von der DRV alles geändert hat :smile:

Anzumerken wäre auch, dass in soch einem Fall ohnehin keine freiwilligen Beiträge für 3 Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Die können doch (im Standardfall) nur spätestens bis zum 31.03. eines Jahres für das Vorjahr entrichtet werden. Stimmt das noch so?

Grüße
Florian

Hallo Robert,

Hallo Florian,

super Antwort! Ich dachte mir schon, dass sich seit meinem
Weggang von der DRV alles geändert hat :smile:

Anzumerken wäre auch, dass in solch einem Fall ohnehin keine
freiwilligen Beiträge für 3 Jahre rückwirkend gezahlt werden
können. Die können doch (im Standardfall) nur spätestens bis
zum 31.03. eines Jahres für das Vorjahr entrichtet werden.
Stimmt das noch so?

Jupp! Mir wäre auf jeden Fall keine Änderung dieser Regelung bekannt.

Zusammenfassend kann man also sagen … Da hat er - wenn er es so gesagt hat - einen rechten Sch… erzählt, der Kollege.

Grüße
Florian

Servus,
Robert