Erwerbsminderungsrente

was ist der Unterschied zwischen einer Teilrente wegen voller Erwerbsminderung und einer Vollrente wegen teilweiser Erwerbsminderung?
Ich dachte bisher, dass es bei teilweiser Erwerbsminderung keine Vollrente - sondern eben nur Teilrente - geben kann.

Hallo,

was ist der Unterschied zwischen einer Teilrente wegen voller
Erwerbsminderung und einer Vollrente wegen teilweiser
Erwerbsminderung?

Die Höhe der Rentenzahlung

Ich dachte bisher, dass es bei teilweiser Erwerbsminderung
keine Vollrente - sondern eben nur Teilrente - geben kann.

Das ist auch weiterhin richtig. Allerdings kann es bei starken Beeinträchtigungen des Erwerbsgeminderten AN und mieser Arbeitsmarktlage in der jeweiligen Region sein, daß faktisch kein behinderungsgerechter Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht( sog. „Verschluß des Arbeitsmarktes“). Dann muß der Rententräger trotz Teilerwerbsminderung die volle Rentenhöhe bezahlen. Ist mW keine gesetzliche Regelung (mehr), sondern geht auf die Rechtsprechung des BSG zurück.

&Tschüß
Wolfgang

ok, das verstehe ich. Nur: wie kann es bei festgestellter Voller Erwerbsminderung zu einer Teilrente von 3/4 oder 1/2 oder 1/4 kommen?

Hallo,

in dem die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, siehe § 96a SGB VI.

Ich fasse damit zusammen:

Anspruch besteht auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, je nachdem wie hoch die Leistungsfähigkeit noch ist.

Je nach Hinzuverdienst werden diese Renten jedoch nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern nur als Teilrente.

Greetz
S_E