Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Hallo,

ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe! Diese war bzw.ist bisher immer auf drei Jahre befristet. Ich habe nun gehört, dass nach der zweiten Verlängerung diese in eine unbefristete Rente umgewandelt wird. Ich habe allerdings jetzt die dritte Verlängerung (wieder drei Jahre) erhalten. Gibt es die Regelung der Umwandlung in eine unbefristete Rente nicht mehr?
Ich bedanke mich jetzt schon recht herzlich für eure Antwort.

Hallo,

die Regelung gibt es noch. Allerdings benötigt man hierfür ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden bei der Erstbewilligung und den beiden Verlängerungen. Ansonsten wird bis zur Regelaltersrente verlängert.
Über eine Akteneinsicht bei der DRV lässt sich das Leistungsvermögen feststellen.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Sommer
Rentenberater

Hallo,

die Regelung gibt es noch. Allerdings benötigt man hierfür ein
Leistungsvermögen von unter drei Stunden bei der
Erstbewilligung und den beiden Verlängerungen. Ansonsten wird
bis zur Regelaltersrente verlängert.
Über eine Akteneinsicht bei der DRV lässt sich das
Leistungsvermögen feststellen.

Vielen Lieben Dank für die Auskunft! Hat mir sehr geholfen!

Windlicht01

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Sommer
Rentenberater