Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

Hallo Zusammen,
Ich hoffe Ihr koennt mir in folgender Sache helfen (denn ich fuehle mich dabei wie in dem Irrenhaus bei Asterix&Obelix :smile:  )

Der Fall:
**1)**Mann lebt in Deutschland und wird ab diesem Jahr eine Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz bekommen. Da die Forumsregel nur abstrakte Schilderungen zuzulassen scheint, nenne ich keine Betraege (freue mich aber wenn fallweise vorhandene Betragsgrenzen erwaehnt werden) und spreche von einem fiktiven Fall.

  **1a)**Die Rente kommt zum einen aus einer betrieblichen Pensionskasse in der betroffener Mann und sein Arbeitgeber einzahlen mussten, da sie zur sog. 2. Saeule in der Schweiz gehoert. Die Rente die Mann daraus bekommt besteht zum einen aus einem gesetzlichen Minimum und zum anderen aus einer Arbeitgeberfinanzierten Zulage in fast gleicher Hoehe.

  **1b)**Zum anderen kommt die Erwerbsminderungsrente aus einer staatlichen schweizerischen Erwerbsminderungsrente (dort noch Invalidenrente genannt und als Teil der sog AHV bekannt).

2) Evtl kommt zusaetzlich eine Erwerbsminderungsrente von der deutschen Rentenversicherung (Bund)

Fragen zu Steuern:

  1. Zu welchem Anteil werden die obigen 3 Renten in Deutschland jeweils besteuert werden? (Ich hörte, dass verschiedene Renten nicht zu 100% besteuert werden, manche sogar gar nicht)

  2. Da die 2 schweizerischen Renten Brutto (also in voller Höhe) auf ein deutsches Konto gehen: Wie wird der Prozess der Steuerabgabe ablaufen – muss Mann am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und nachträglich für das ganze Jahr Steuern nachzahlen?

  3. Ich wurde auf §3 Nr. 62 Satz 3 EStG hingewiesen (nachlesbar unter http://dejure.org/gesetze/EStG/3.html), aber kann mir jemand in Gottes Namen sagen was das darin stehende bedeutet? Ich markiere seit Tagen einzelne Halbsaetze um den Text zugaenglicher zu machen, bin aber zu dumm.

  4. Wie würde die Besteuerung der Renten aussehen, wenn Mann 60% des Jahres im außereuropäischen Ausland verbringt? Mann hätte in diesem möglichen Szenario zwar einen Wohnsitz in Deutschland, aber wäre dann auch der steuerliche Wohnsitz in Deutschland (z.B. weil die Zahlungen sicher auf das deutsche Konto gehen werden)?

Fragen zu Sozialabgaben:

  1. Werden bei den genannten Renten; Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung wie bei einem gewöhnlichen Arbeitslohn angewendet? Oder würde etwas wegfallen, da Mann bereits in Rente wäre?

  2. Davon ausgehend, dass Renten in voller Brutto-Höhe auf das Konto von Mann überwiesen werden; Wie sähe der Prozess für die Zahlung der Sozialbeiträge aussehen? Müsste Mann dies manuell tun oder würde es vielleicht die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen?

  3. Sehe ich richtig, dass Mann als gesetzlich Versicherter ohne Arbeitgeber(-anteil) für seine gesetzliche Krankenversicherung die vollen 15,5% zahlen werden muss? In welchem Fall wuerde die Rentenversicherung die Haelfte uebernehmen?

Viel Dank im Voraus!!