Erwerbsminderungsrente bei bis zu 6 Std. Arbeit/täglich

Ihr lieben Wissenden,

ich habe mich vor Jahren schon mal reingelesen, jedoch war es dann so, dass ich es verworfen haben, da ich wöchentlich ca. 25 Std. arbeite dies aber an 3 Tagen. Heißt dann über 8 Stunden pro Tag.

Jetzt denke ich darüber nach, meine Arbeitsstelle zu wechseln und so tauchte das Thema wieder auf, da ich aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen eingeschränkt bin.

Gibt es Betroffene hier, die mir sagen können, welche Schritte ich nehme. Wie ich beginne, damit ich nicht zu sehr stolpern muss :wink:

Ist es sinnvoll mich auch zusätzlich an den VdK zu wenden für Beratung?

Würde mich freuen, von Euch zu hören.

Grüße

Hallo,
die Erwerbsminderungsrente erhältst Du,
weil Du nach welchen Gutachten und Beurteilungen auch immer gesundheitlich nicht in der Lage warst, mehr als 6 Std. täglich zu arbeiten. Also max. 6 Std. pro einzelnen Tag und nicht im Wochendurchschnitt. Das, was Du aktuell machst (3 Tage mit gut 8 Std.) könnte ein Grund sein, Deine Erwerbsminderung in Frage zu stellen. Wenn Du das 3 Tage lang schaffst, könnte das ja auch 4 Tage lang so sein. An Deiner Stelle würde ich die Füße ganz ganz ruhig halten. Entweder bist Du aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert, mehr als 6 Std. täglich zu arbeiten und beziehst deshalb eine Erwerbsminderungsrente. Oder Du kannst trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung täglich 8 Std. arbeiten - dann steht Dir eine Erwerbsminderungsrente aus meiner Sicht nicht zu.
LG
Amokoma1

Hallo Amokoma,

es tut mir leid, aber das hier

ist so schlicht ziemlicher Quatsch. Die 6-Stunden-Grenze pro Tag ist seit langem nur eine Rechengröße. Die Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der Arbeitswoche interessiert die DRV so ziemlich überhaupt nicht.
Es gibt viele Einschränkungen, bei denen es weniger auf die tägliche Arbeitszeit ankommt, sondern das ausgewogene Setzen von Erholungstagen.
Deswegen gibt es sehr viele Fälle von Erwerbsminderung, bei denen zB ein Mo-Mi-Fr Modell sehr leidensgerecht sein kann.
Das ist dann auch eine Lösung, wenn die tägliche Teilzeit aus betriebsorganisatorischen Gründen nur schwer umsetzbar ist - zB bei relativ starren Schichtzeiten im Produktionsbereich.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das ist interessant für mich, was Amokoma schrieb und dann Dein Kommentar dazu.

Ja, das was Du schreibst, mit den setzen von Erholungstagen trifft die Sache sehr gut. Natürlich dann interessant, welche Einschränkungen in den Vordergrund rücken bei einem Antrag dieser Person.

Wird wahrscheinlich doch auch immer ein kleines Stück auch am Bearbeiter/in hängen…mhhhh…hoffentlich ein sehr kleines Stück.

Grüße und Danke

Gut, das mag dann ja so sein, wie Du es beschreibst. Wie verträgt sich mit Deiner Interpretation die rechtliche Regelung, dass Erwerbsunfähigkeit dann vorliegt, wenn man nicht mehr als 3 Std. tägl. arbeiten kann?
Das würde ja viele Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten und gefördert werden, betreffen. Aber auch andere Menschen.
Könnte denen dann zugemutet werden, knapp unter 15 Std pro Woche an 2 Tagen zu schultern?
Ich will’s nur wissen.
LG

Amokoma1