Erwerbsminderungsrente bei Krankheit

Hallo,

mein Mann hat im Sommer einen Antrag auf Erwerbsmiderungsrente gestellt. Der wurde nach einer Reha (Träger der Reha war sinnigerwiese die Rentenversicherung) abgelehnt. Dagegen haben wir mit Hilfe des VdK Einspruch eingelegt. Ab Januar bekommt mein Mann keinerlei Leistungen mehr, kein Krankengeld, Übergangsgeld, Rente…
Er ist chronisch krank mit einem hohen Krebsrisiko. Falls unser Einspruch abgelehnt wird und er in ein bis zwei Jahren an Krebs erkatnkt, kann er dann einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen oder hat er dann auch kein Recht mehr auf Erwerbsminderungsrente, weil er ja nicht erwerbstätig war und keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen hat?
Harz 4 bekommt er auch nicht, weil ich zuviel verdiene.

Falls die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist Widerspruch einzulegen, am besten durch den VdK-Anwalt.
Sollte die Widerspruchsfrist überschritten sein (unverzeihlich), erneut Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, diesmal am besten den ganzen Vorgang durch den VdK machen lassen um keine Rechtsmittel zu versäumen.

also ihr habt ja schon einmal einen antrag gestellt,also hatte ja dann dein mann auch alle voraussetzungen für eine erwerbsminderungsrente erfüllt. wenn er nun keinerlei ansprüche auf geldleistungen hat(was ich mir aber echt nicht vorstellen kann), so besteht ja trotzdem der anspruch auf die rente für die zeit bis jetzt. wenn dein mann kein hartz4 oder krankengeld bekommt,aber definitiv nicht mehr arbeiten kann, müsste er auf jeden fall grundsicherung bekommen. mach dich damal schlau. lg.

Hallo,

solche Fälle sind die Regel, nicht die Ausnahme.

Die Deutsche RV lehnt die Erstanträge (in meinem Landkreis zu 100% in 2010) fast immer ab, deshalb immer Einspruch einlegen. Wird der Einspruch ebenfalls abgelehnt, dann sollte man Klage einreichen. Dies ist der einzige Weg, um an eine Erwerbsminderungsrente zu kommen. Ich kenne Leute die streiten mit der RV seit über 5 Jahre.

Also am Ende wird nur der belohnt, der die nerven bewahrt und es bis zum Ende durchsteht. Auch wenn kein Anpsruch mehr auf Krankengeld besteht immer (durchgehend) krankschreiben lassen. Wer zwischendurch immer mal wieder in die Arbeit geht, darf sich nicht wundern wenn der Antrag nicht erfolgreich ist.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Pflichtversicherten sind, in den letzten 60 Monaten vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet worden sein.

Für freiwillig Versicherte, sind die Voraussetzungen noch strenger. Ein einziger Monat nach dem 1.1.1984 ohne freiwilligen Beitrag führt dazu, dass man überhaupt keinen Einspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat.

Also durchhalten und nerven bewahren.

Gruß

Hallo
tut mir leid,dass ich nicht gleich geantwortet habe es war aus gesundheioitlichen Gründen nicht möglich.
wenn die nächste Ablehnung kommt sofort Widerspruch einlegen,dann geht es zum Sozialgericht.
ich wünsche Dir Viel Glück und alles Gute