Erwerbsminderungsrente chronisch krank

Guten Tag, bin neu hier!

Ich war vor 2 Wochen beim Amtsarzt wegen Untersuchung zur
Erwerbsminderungsrente. Ich habe seit meinem 1. Lebensjahr drei
chronische Krankheiten, bin jetzt 26 Jahre alt und habe ein
Behindertenausweis mit einem GdB von 80.

Heute habe ich ein Schreiben von der Rentenversicherung erhalten, in
dem stand, dass einige Jahre unklar wären, obwohl ich denen die
Unterlagen persönlich abgegeben hatte! Der Beratungsmensch beim Amt
konnte mir immerhin sagen, dass mir 2 Jahre Pflichtbeiträge fehlen
würden, die Wartezeit hätte ich aber erreicht.
Wegen meiner Krankheiten konnte ich bis auf die abgeschlossene
Ausbildung zum Bürokaufmann sowie 6 Monate als Call-Center-Agent
nicht arbeiten.

Nun würde ich gerne wissen, ob die Rentenversicherungsanstalt nicht
wusste, dass ich bzgl. der Pflichtbeiträgen ich eine Lücke habe?!
Oder kann ich mich sicher sein, dass der Rentenantrag vielleicht
wegen meinen Krankheiten durchgeht?

Die ARGE hat mir 2 Monate gezahlt; im dritten Monat kam ein
Schreiben, in dem stand, dass man mich nicht vermitteln könne, da man
mir laut ARGE-Amtsarzt nicht mehr als 3 Stunden Arbeit zutraue.

Wenn der EM-Rentenantrag durchginge, mit wie viel Geld könnte ich
monatlich rechnen?

Zurzeit bin ich freiwillig versichert.
Wenn die Rente nicht bewilligt würde, müsste ich dann weiter aus
meiner eigenen Tasche die Beiträge zahlen? Wer springt dann ein?

DANKE IM VORAUS

MfG
Serdar

Hallo,
du bist neu hier - deshalb zuerst der Hinweis dass Du FAQ. 1129 nicht beachtet hast - d.h., die Frage ist falsch gestellt.
Unabhängig davon scheint es hier zwei Probleme zu geben - einmal
sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Renten durch die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt - wenn nein - erübrigt sich Frage 2 von selbst - die da lautet - sind die medizinischen Coraussetzungen für die Zahlung einer solchen Rente erfüllt.
Die Frage nach der Rentenhöhe kann hier ohnehin niemand abschliessend beantworten.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

du bist neu hier - deshalb zuerst der Hinweis dass Du FAQ.
1129 nicht beachtet hast - d.h., die Frage ist falsch gestellt.

ich sehe hier keine Rechtsberatung, deswegen habe ich stehen lassen. Ich lege die FAQ 1129 großzügiger aus, als manche MOD-Kollegen (mein Posting „Du solltest zum Steuerberater gehen“ wurde als FAQ 1129 Verstoß gelöscht - unglaublich).

Gruß

Nordlicht

1 Like

hallo Nordlicht,
dafür oute ich mich mal und bekenne, das Sternchen ist von mir.

Gruß

Guenter

Viele Fragen … die hier m.E. nicht …
… alle beantwortet werden können. Aber der Reihe nach.

Guten Tag, bin neu hier!

Hallo, ich bin schon etwas länger hier. :smile:

Nun würde ich gerne wissen, ob die Rentenversicherungsanstalt
nicht wusste, dass ich bzgl. der Pflichtbeiträgen ich eine Lücke
habe?! Oder kann ich mich sicher sein, dass der Rentenantrag
vielleicht wegen meinen Krankheiten durchgeht?

Nein, das konnte die Rentenversicherung nicht wissen. Das Versicherungsleben wird erstmalig ab dem 27. Lebensjahr mit der erstmaligen Versendung der Renteninformation geklärt. Oder eben, wenn ein Rentenantrag gestellt wird. Vorher werden keine sog. Kontenklärungen vorgenommen.

Aufgrund der nunmehrigen Klärung kannst Du Dir leider nicht sicher sein, dass Dein Rentenantrag durchgeht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Die ARGE hat mir 2 Monate gezahlt; im dritten Monat kam ein
Schreiben, in dem stand, dass man mich nicht vermitteln könne,
da man mir laut ARGE-Amtsarzt nicht mehr als 3 Stunden Arbeit
zutraue.

Wenn der EM-Rentenantrag durchginge, mit wie viel Geld könnte ich
monatlich rechnen?

Da hat Günther vollkommen Recht, das kann Dir hier niemand sagen. Dafür benötigt man Dein Versicherungsleben ab dem 17. Lebensjahr, Deine monatlichen Einkünfte bzw. beitragspflichtigen Einnahmen. So „aus der Hüfte“ geht’s leider nicht. Und selbst wenn Du diese mitteilst, die Rentenberechnung ist so komplex … Ich kann’s zwar, aber auf das Ergebnis würde ich keine Wetten abschließen wollen. :wink:

Zurzeit bin ich freiwillig versichert. Wenn die Rente nicht :bewilligt würde, müsste ich dann weiter aus meiner eigenen Tasche :die Beiträge zahlen? Wer springt dann ein?

Du zahlst also freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung, nur um das klar zu stellen. Was ich dabei nicht verstehe ist, dass die ARGE die Zahlung von Hartz IV einstellt, denn normalerweise zahlen sie weiter bis über den Rentenantrag entschieden wurde. Bei positivem Rentenbescheid erfolgt dann eine Verrechnung zwischen RV-Träger und ARGE.

Wenn nun Dein Rentenantrag abgelehnt wird, weil Du noch mindestens sechs Stunden arbeiten kannst - nach Meinung des RV-Trägers - würde ich empfehlen nochmal bei der ARGE vorstellig werden. Denn dann widersprechen sich ja Meinung der ARGE und des RV-Trägers.

DANKE IM VORAUS

Wenn’s etwas geholfen hat, bitte!

MfG
Serdar

Schöne Grüße,
Robert

Hallo Günter,

dafür oute ich mich mal und bekenne, das Sternchen ist von mir.

Danke Dir. Du verdienst mit Deiner Sachkunde und Deinen präzisen Antworten mehr Sternchen, als man Dir hier geben kann.

Always a pleasure

Nordlicht Czauderna-Fan

Hallo! Es gibt doch auch noch die staatliche Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese muss man allerdings wohl extra beantragen, aber ich glaube das ist für Menschen, die eindeutig erwerbsgemindert sind und noch kaum Ansprüche über die Rentenversicherung zusammen haben.