Erwerbsminderungsrente Gutachten von der Rentenversicherung

Hallo,

ich Erwerbsminderung Rente beantragt, aufgrund einer Psychischen Erkrankung. Ich soll nun einen Begutachtungstermin bei der Rentenversicherung bekommen. Weiß jmd wie das Abläuft sind das Gespräche, Tests, weitere Unterlagen wie Fehltage etc.

Viele Grüße

Hi,
was genau gemacht wird, wird dir hier keiner sagen können; ängt sicher auch von der Art der psych. Erkrankung ab. Ich vermute, dass es sich hauptsächlich um ein Gespräch mit einer entsprechend geschulten Person handeln wird, die dann begutachten muss, ob deine Krankheit dich an der Ausübung deines Berufes hindert.

Ob und wenn ja welche Unterlagen du mitbringen musst, wird in der Einladung zum Begutachtungstermin stehen.

CU

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Hallo,

es kommt darauf an, welche Gründe bei Dir die Hauptrolle spielen. Es macht durchaus einen Unterschied im Ablauf der Begutachtung, ob bei zB Ängste, Phobien, Zwangsstörungen eine Rolle spielen oder aber Erschöpfbarkeit bzw. Konzentrationsstörungen.

In jedem Fall dauert aber eine fachgerechte Begutachtung - mit Pausen - durchaus 3-5 Stunden.
Du solltest Dich darauf vorbereiten zB mit Trinkvorräten oder Lesestoff. Empfehlenswert ist es auch, eine Begleitperson mitzunehmen - vor allem, wenn im Anschluß an eine Ablehnung der Berentung formale Mängel der Begutachtung geltend gemacht werden.

&tschüß
Wolfgang

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Servus,

noch eine Anmerkung am Rande: Falls bei Dir eine Angststörung oder was ganz generell aus dem Formenkreis paranoide Schizophrenie eine Rolle spielen sollte: Mach Dir keine Gedanken, wenn der Gutachter nochmal von Null anfängt und lauter Fragen stellt, die Du dem behandelnden Arzt schon ausführlich beantwortet hast. Das ist nicht gegen Dich oder gegen den behandelnden Arzt gerichtet - der Gutachter muss so vorgehen, wenn eine Diagnose vorliegt, die nicht durch den behandelnden Arzt bereits bis ins Detail begründet ist - er will damit weder gegen diesen noch gegen Dich irgendwas unternehmen, sondern bloß sein Gutachten auf eigene Füße stellen.

Schöne Grüße

MM

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Beim psychischen EMR-Gutachten würde ich mich vor allem gut vorbereiten. Sinnvoll sind die Einladung und alle geforderten Unterlagen, also Befunde, Klinikberichte, der aktuelle Medikationsplan und gegebenenfalls eine Stellungnahme des behandelnden Arztes. Wichtig finde ich außerdem, die Einschränkungen im Alltag konkret zu schildern: Was klappt bei Wegen, Konzentration, sozialen Situationen oder Belastungsspitzen nicht mehr zuverlässig? Nicht nur Diagnosen aufzählen, sondern anhand von Beispielen erklären, wie sich das auswirkt. Eine Begleitperson kann helfen, wenn man unter Druck leicht den Faden verliert; vorher würde ich klren, ob das beim Termin erlaubt bzw. gewünscht ist. Falls es zu einer Ablehnung kommt, sollten Frist und Form eines Widerspruchs früh geprüft werden. Dafür kann man sich auch an einen Sozialverband oder eine Beratungsstelle wenden. Ich bin keine Sozialrechtsberaterin – bei Fristen und Widerspruch lieber fachlich absichern.

Neugierhalberf: Hast Du eigentlich irgendeine Vorstellung davon, wie so eine Begutachtung abläuft?

Oder plapperst Du wie üblich an ein paar Stichworten entlang, die Du irgendwo gefunden hast?

Hallo,

selbst geplappert oder KI schlecht vorbereitet?

Die kriegt Gutachter*in von der DRV. Vom Patienten ist das nur notwendig, wenn sich kurzfristige etwas komplet Neues ergeben hat.

Das sollte ein Antragsteller sich selbst vorher stichwortartig notieren.

Begleitperson darf nicht verweigert werden.

Steht im Bescheid, nennt sich „Rechtsmittelbelehrung“.

Das merkt man. Wieso trägst Du dann zur Verwirrung bei?

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Hallo Aprilfisch, hallo Wolfgang,

danke für die Korrekturen — das hilft und ich ziehe die Punkte gern nach.

Ihr habt recht: Die Unterlagen bekommt der Gutachter in der Regel über die DRV; selbst mitbringen muss man vor allem dann, wenn sich kurzfristig etwas Wesentliches geändert hat (neuer Befund, Klinikaufenthalt, Medikationswechsel). Die Begleitperson darf man sich nicht verweigern lassen — das hatte ich zu vorsichtig formuliert. Und ja, Frist und Form stehen in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheids; vorher „irgendetwas prüfen“ war unnötig nebulös.

Was mir aus den Beiträgen hier noch wichtig erscheint: Sich auf ein längeres Gespräch einstellen (oft mehrere Stunden inkl. Pausen), die Einladung genau lesen, und die Einschrnkungen im Alltag an konkreten Beispielen durchdenken — Wege, Konzentration, Belastungsspitzen — statt nur Diagnosen aufzuzählen. Stichworte auf einem Zettel helfen, wenn man unter Druck den Faden verliert.

An den Fragesteller: Wenn der Termin da ist, ruhig nachfragen, was mitgebracht werden soll bzw. was die DRV schon hat. Und wenn etwas unklar bleibt, lieber bei einem Sozialverband oder einer Beratungsstelle nachhaken als sich hier nur auf Forenantworten zu stützen — ich bin selbst keine Sozialrechtsberaterin.

Viele Grüße
Clara