hallo, mein mann und ich überlegen uns zu unserer erwerbsunfähigkeitsrente, ein kleingewerbe anzumelden. wird die rente dann einkommenssteuerpflichtig?.. weil einnahmen?
und werden wir beim finanznamt zusammen veranschlagt?
und wird das kleingewerbe auf den tatsächlichen umsatz besteuert oder ergibt sich das aus der gewinn und verlustrechnung? also steuer nach abzug der ausgaben?
gruss und danke für die mühe R.+k. diesel aus wutal
Ich glaube, da ist einiges zu klären.
Bevor ich mir über die Steuer den Kopf zerbrechen würde, würde ich zuerst klären, ob man bei Bezug Ihrer Art der Erwerbsunfähigkeitsrente überhaupt ein Gewerbe betreiben darf.
Ich weiß nur von einer möglichen Tätigkeit als Arbeitnehmer (also unselbständig beschäftigt) in Höhe von 350,-- Euro/Monat (und zwei Monate im Jahr nochmal 350).
Aber selbständig tätig sein?! Das klären Sie am besten bei einer Rentenberatungsstelle bzw. direkt bei Ihrem Rentenversicherer.
Die Höhe eines Zuverdienstes hängt wohl auch mit der Art der Erwerbsminderungsrente ab (volle oder Teilrente).
Wenn das geklärt ist, kann man immer noch über die Steuer nachdenken.
Grundsätzlich ist auch Ihre Erwerbsmindeungsrente steuerpflichtig. Steuern fallen aber dann nicht an, wenn die Steuerfreibeträge nicht überschritten werden.
Wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente ist, hängt u.a. davon ab, wie alt Sie sind und welche Art Rente es ist.
Als Selbständiger (auch Kleingewerbetreibender) werden Sie um Steuererklärungen nicht herumkommen (Z.B. Umsatzsteuer bzw. Antrag beim Finanzamt auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, wenn der voraussichtliche Jahresumsatz unter 50.000 Euro liegt bzw. im Vorjahr unter 17500 Euro lag). Soweit ich weiß, muss man bei der Gewerbeanmeldung Fragebogen für das Finanzamt ausfüllen.
Also: Papierkram mit dem Finanzamt ist vorprogrammiert, ob Einkommensteuer anfällt, ist aber abhänig von Rentenhöhe und Einnahmen-Überschuss des Gewerbes.
Grüße
Bridgeelke
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Bei Ihrem zuständigen Finanzamt fragen Sie am besten selbst. Da bekommen Sie eine Antwort besser als ich es könnte. Warum nicht den einfachsten und kompetenteren Weg wählen?
Die Erwerbsunfähigkeitssrente ist i.d.R. mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig. Der Ertragsanteil liegt bei ungefähr 25%.
Kommt jetzt ein Kleingewerbe dazu, ist der Gewinn steuerpflichtig.
Eine Steuer entsteht aber nur, wenn die Summe über 15 T€ liegt.
Einkommensteuerpflichtig ist nur das was aus dem Kleingewerbe übrig bleibt. Also der Gewinn.
Gruß Hendrik