Erwerbsminderungsrente können Sie da helfen?

Liebe/-r Experte/-in,

Brauche dringend Hilfe von einen Experten. Es geht um zurückgewiesenen Widerspruch bis schon Klage bei Sozialgericht. VDK will da leider kaum mehr weiterhelfen da die dafür schon hohe Gebüren verlangen und angeblich die Aussichten kaum eine Chance hätte. Da ich Hartz4 bezieher bin kann ich diese Kosten kaum aufbringen.
Mein Anwalt hat mir gesagt, Prozesskostenhilfe werden vom Gericht nur dann bewilligt, wenn die Aussichten auf Erfolg gesichert sind, ansonsten bleibt man dann auf den Kosten sitzen wenn das Gericht die Kosten ablehnd, nach den Gerichtsurteil. Gibt es noch eine Stelle ausser VDK, die den Armen noch helfen kann, wenn es ums menschliche Recht geht? Ich weiß nicht woher der VDK seinen ja so guten Ruf her hat, den in wirklichkeit ist dem nicht so…

Vielen Dank im voraus!

Liebe Grüße
elfie759

Sorry, ich kann leider nicht weiterhelfen. Viel Glück weiterhin.
Suz

Hallo,
da Du mir nur sehr wenig Hintergrundwissen geschrieben hast, kann ich nur pauschal antworten.
Als Hartz 4 Empfänger kannst Du Dir nur einen Übernahmeschein für Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht holen. Der allerdings wie Dein Anwalt schon sagte nur bei Aussicht auf Erfolg vergeben wird.
Also probiere es, wenn es dann aber auch heißt keine Aussicht würde ich es ruhen lassen.
Weil die EU-Rente nützt Dir letztendlich nur etwas wenn sie bis zum eigendlichen Rentenbeginn bewilligt wird und nicht nur befristet.
Wie gesagt ohne Information kann ich Dir nichts weiter sagen.
Gruß Gaby

Hallo elfie759,

kenne VdK als durchaus kompetenten Helfer bei Problemen mit Schwerbehinderung und auch Rente. Und an Gebühren verlangt das VdK seinen Jahresbeitrag. So wie sich Ihre Angelegenheit darstellt, sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, zu arbeiten. Hier wird dann unterschieden, ob voll oder teilweise erwerbsgemindert. Würde Ihnen raten, erst einmal einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, falls Sie den nicht bereits haben (Antrag kann man im Sozialamt erhalten, er wird dann ans Versorgungsamt geschickt, Antrag auch von der Internet-Seite Ihres zuständigen Versorgungsamtes herunterladbar), damit eine weitere Feststellung zu Ihrem gesundheitlichen Zustand getroffen wird. Das Versorgungsamt fragt bei allen von Ihnen angegebenen Ärzten nach wegen relevanten Befunden.
Und: fragen Sie bei einem anderen Anwalt (würde empfehlen: Fachanwalt für Sozialrecht) nach, ob Sie da die richtige Auskunft erhalten haben wegen der Prozesskostenbeihilfe.
Alles Gute!

Hallo, vielen dank für ihre Auskunft.
Hab dies schon alles durch und es geht ja schon übers Sozialgericht, nur der VDK will mich da nicht vertreten obwohl die über meine schlechte finanzielle Lage bescheid wissen und ich halt soviel Geld auf einmal nicht zahlen konnte, ich bot ihnen Ratenzahlung an, dies haben sie mir dann auch genehmigt mit dem verlaub, dass ich sofort einen Betrag zahlen muss, dies konnte ich leider nicht, da ich nicht mehr so viel auf meinem Konto hatte, ich es ihnen ausdrücklich sagte, dass ich vor dem ersten die erste Rate nich zahlen kann, daraufhin haben sie mir die Vertretung sofort abgelehnt. Ich finde diese handlung nicht Menschenwürdig vor allem wenn mn schon mit Armut gestraft ist und sein Leben lang schwer gearbeitet hat und Steuern gezahlt hatwird ma als Kranker und Armer mensch so behandelt und allein gelassen.
Leider ist es so das auch der VDK nur noch auf Profit und Macht aus ist und wo sie sich nichts raus sehen denen helfen sie einfach nicht mehr, des ist hart und die bittere Wahrheit…
Nichts für ungut alles Gute und nochmal Danke!
Liebe Grüße e. Aigner