Erwerbsminderungsrente nach 16 Jahren zum 2. mal wegen selber Krankheit beantragen

Hallo erst mal,

ein Selbstständiger, der 1994 zum letzten mal in die Deutsche Rentenversicherung und von 1994 bis 1996 Erwerbsunfähig war hat nun in 2014 wieder wegen der selben Krankheit einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt .

Die Voraussetzungen in den letzten 60 Monten, 36 Monte Beiträge gezahlt zu haben, ist nicht erfüllt. 

Zwei alte „Rentenhasen“ haben uabhängig voneinander gesagt, dass man Ansprüche
aus 1996 für den Erwerbsminderungsfall von 2014 ableiten könne.

In den letzten 18 Jahren gab es immer wieder Arbeitsunfähigkeiten von 5-9 Monaten wegen dieser selben Krankheit mit Phasen von bis zu 16 Monaten ohne AU.

Meine Frage ist… Kann der Leistungsanspruch aus 1996 abgeleitet werden?

Vielen Lieben Dank im Voraus…

JBJ

   

 

Die Frage ist m.E. …
… weswegen ab 1996 kein Anspruch mehr auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bestanden hat!

Hallo,

seinerzeit galt, dass nicht erwerbsunfähig ist, wer eine selbständige Tätigkeit verrichtet. Bestand deswegen kein Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit mehr?

In diesem Fall könnte eventuell der Leistungsfall der Erwerbsunfähigkeit weiterhin vorliegen, so dass für die 36 in 60-Regelung dann der Leistungsfall aus 1994 gilt. Die nunmehrigen Arbeitsunfähigkeitszeiten sind hier dann bedeutungslos, da ja der 1994 eingetretene Leistungsfall weiterhin und DURCHGEHEND Bestand haben muss, nur deswegen nicht verwirklicht werden konnte, weil eine selbständige Tätigkeit verrichtet wurde.

Ich drücke mich etwas schwammiger aus, da ich im Moment kein Gesetzbuch zur Hand habe und ich bzgl. der diesbezüglichen Regelungen nicht mehr ganz so fit bin …

Servus,
Robert

Hallo JBJ,
in den letzten Jahren hat sich sehr viel geändert. Vor allen Dingen gibt es gefühlte tägliche  Gesetzesänderungen. Deshalb meine Empfehlung: wende dich an einen Sozialverband zum Beispiel an den VDK. Diese Verbände  haben  sich auf solche Probleme spezialisiert und können dir sicher in allen Fragen weiterhelfen. Es gibt auch noch die Möglichkeit bei der Gewerkschaft, die für deinen Beruf zuständig ist nachzufragen.
Mfg ultrahexchen