Hallo erst mal,
ein Selbstständiger, der 1994 zum letzten mal in die Deutsche Rentenversicherung und von 1994 bis 1996 Erwerbsunfähig war hat nun in 2014 wieder wegen der selben Krankheit einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt .
Die Voraussetzungen in den letzten 60 Monten, 36 Monte Beiträge gezahlt zu haben, ist nicht erfüllt.
Zwei alte „Rentenhasen“ haben uabhängig voneinander gesagt, dass man Ansprüche
aus 1996 für den Erwerbsminderungsfall von 2014 ableiten könne.
In den letzten 18 Jahren gab es immer wieder Arbeitsunfähigkeiten von 5-9 Monaten wegen dieser selben Krankheit mit Phasen von bis zu 16 Monaten ohne AU.
Meine Frage ist… Kann der Leistungsanspruch aus 1996 abgeleitet werden?
Vielen Lieben Dank im Voraus…
JBJ