Falls jemand eine Erwerbsminderungsrente bezieht
und nebenbei einen minijob hat und von diesem minijob wird eine pauschale für rentenversicherungbeiträge abgezogen, hat dann dieser mann später bei bezug von Altersrente etwas davon.
wird dieser kleine Beitrag hinzugerechnet oder ist der Abzug
von Rentenversicherungsbeiträge sprichwörtlich für die katz.
Für die Katz, sprich die Allgemeinheit der Rentenversicherten.
Aber du kannst die fehlenden Beiträge des Arbeitgebers (zum Normalbeitrag) selbst tragen, dann wird alles, dein Anteil und der AG-Anteil deinem Rentenkonto gutgeschrieben.
Bei Minijob muss der AG seit einiger Zeit extra fragen ob das gewünscht wird und dann entsprechend handeln.
Übrigens, das gilt immer,hat mit Erwerbsminderungsrente nichts zu tun. Da ist anderes zu beachten, ob und wie viel man zuverdienen darf ohne die Rente zu gefährden.
Bei Minibeiträgen wirkt sich die Beitragshöhe vielleicht nicht sonderlich aus, aber die Beitragsdauer kann an der einen oder anderen Stelle schon wichtig sein.