Erwerbsminderungsrente oder Abfindung und gehen

Hallo zusammen ! Werde 53 und habe nun ein Problem !!!
Habe seit 1981 einen GdB von 50% , auf Knie ,Leberriss,Rücken ,Bänderriss ! Nun muste mir das rechte Handgelenk versteift werden,bin rechtshänder und Schlosser!!! Arbeite seit 1977 also seit 35 Jahren in der selben Firma!!! Bin seit 1982 im Betriebsrat und man hatte mir schon einmal vor ca.4 Jahren eine Abfindung angeboten bin nicht drauf eingegangen.Vor ca 2 Jahren Personalgespräch weil ich öffters krank war.Leute das höhrt sich nun blöd an aber mein neuer Boss(seit 5 Jahren) wäre sehr froh wenn ich weg wäre !! Ehrlich gesagt ich auch! So,das ist nun ein kleiner Umriss.Nun mein Problem : Was soll ich machen??? Zuerst die Erwerbsminderungsrente(vor 1961 Geb.)beantragen,oder erst die Abfindung und gehen? Die Firma erfährt doch bestimmt wenn ich den Antrag stelle P.S.Ich frage zuerst euch dann die IGM

Hallo Schlosser, warum soll Dir die Firma eine Abfindung zahlen wenn Du eine Erwerbsminderungsrente beantragst!? Wenn Sie Dir Kündigen wollen müssen sie einen Antrag beim Versorgungsamt stellen, die müßen zustimmen.
Habt Ihr in eurer Firma BEM?
Gehe auf jeden Fall zur IGM und lasse Dich da Arbeitsrechtlich beraten
LG JoAn

Eine eindeutige Antwort lässt sich so nicht geben. Das muss einfach durchgerechnet werden, denn die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich ja nach dem Grad der Erwerbsminderung und dem Arbeitseinkommen. Genauso die Abfindung als Entschädigung für entgangene Einnahmen. Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass Dir aufgrund der Erwerbsminderung weniger Geld verloren geht, dann wird er auch die Abfindung klein halten wollen. Also einfach mal beide Fälle berechnen lassen.

hallo - sorry,aber da kenne ich mich nicht so gut aus, um dir eine hilfreiche antwort zu geben,da ich nicht weiss,welche vor und nachteile das hätte. lg.

Vielen Dank

Danke

hallo - sorry,aber da kenne ich mich nicht so gut aus, um dir
eine hilfreiche antwort zu geben,da ich nicht weiss,welche vor
und nachteile das hätte. lg.

Danke

Hallo,

bei dieser Konstulation muss man sich eine gründliche Vorhegensweise überlegen, sonst kann der Schuss schnell nach hinten losgehen.

  1. Wer eine Abfindung annimmt (z. B. mittelts Aufhebungsvertrag) verwirkt das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente. Unabhängig davon wie schwer krank man auch sein mag. Dies ist die Rechtsage!

  2. Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf eine Erwerbsminderungsrente sollte man immer krankgeschrieben sein und auch bleiben, mindestens solange die Rente nicht bewilligt wurde. Das bedeutet, ohne Arzt der das mit einem durchhält geht es nicht.
    Wer täglich zur Arbeit geht, während das Verfahren läuft, darf sich über eine Ablehnung nicht wundern.

  3. Das ganze Verfahren kann sich über Monate, ja sogar Jahre hinziehen. In aller Regel werden mehrere Gutachten erstellt und oft wird man von der RV dazu gedrängt doch eine Reha bzw. Kur zu machen.

  4. Man muss wissen, dass die Gutachter den Auftrag haben den Antragsteller nachzuweisen, dass dieser noch mindestens drei oder besser sechs Stunden arbeiten kann. Der Grad der Behinderung wird bei einer Begutachtung nicht berücksichtigt.

Noch eins, die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente
ist kein Selbstläufer. Nur wer durchhält wird am Ende belohnt.

Viel Glück
Anton

Hallo Anton !!! Das war eine sehr guter Ratschlag danke dafür

hallo,
hol dir vom VdK rat mehr kann ich dir dazu nicht sagen.
ich wünsche dir viel glück.