Erwerbsminderungsrente Stundenzahl

Aufgrund einer chronischen Erkrankung bin ich dabei einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Im Rentenantrag wird die Frage nach der Stundenzahl gestellt welche man noch täglich verrichten könnte. Wie kann man diese errechnen wenn man tageweise nicht arbeitsfähig ist? Ich habe im Monat insgesamt etwa zwölf Tage an denen ich nicht arbeitsfähig bin.

Guten Tag,

bei der Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung wird von der maximal-möglichen täglichen Arbeitszeit ausgegangen…
Ist man unter 3 Std täglich arbeitsfähig, bekommt man i. d. R. die Rente wegen voller Erwerbsminderung, kann man zwischen 3 und 6 Std täglich arbeiten, kommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht…darüber keine Rente…

Bei einer „tageweisen“ Arbeitsunfähigkeit ist die große Frage, ob man grundsätzlich noch einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehen kann und ob dann nicht sofort die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Frage kommt…

Es gilt der Grundsatz: Reha vor Rente… also sollte vor einem Rentenantrag eine medizinische Reha durchgeführt werden…die dortigen Ärzte beurteilen auch die Leistungsfähigkeit in Stunden und auf deren Urteil stützt sich die DRV i. d. R. auch bei ihrer Beurteilung ob eine Rente in Frage kommt oder nicht…

Sollte der Rentenantrag ohne vorherige Reha gestellt werden, empfiehlt es sich diesen mit dem behandelnden Arzt durchzusprechen und sich im Anschluss beim Antrag selbst von einem der sogenannten Versichertenältesten beraten zu lassen (diese Versichertenältesten sind sozusagen die Betriebsräte der Versicherten…werden durch die gerade jetzt wieder laufenden Sozialwahlen über Gewerkschaften und Verbände benannt)…
Die in ihrer Region zuständigen Versichertenältesten erfragen Sie bei ihrer DRV oder Krankenkasse…

Gruß
MG

Guten Tag,

vielen Dank für die rasche Antwort!
Ja eine medizinische Reha hat im Jahr 2009 stattgefunden. Damals wurde mir aber eine tägliche Arbeitsfähigkeit von über sechs Stunden bescheinigt, obwohl die hohe Zahl der Krankentage benannt wurde. Es wurde eine teilhabe am Arbeitsleben empfohlen welche ich beantragte und genehmigt bekam. Die Umschulung wurde jetzt von der DRV aufgrund der krankheitsbedingten Fehlzeiten abgebrochen.
Denken Sie die DRV wird sich bei meinem Rentenantrag nur am Reha-Entlassungsbericht orientieren und den Antrag ablehenen?
Danke vorab und schöne Grüße
K.J.

Guten Tag,

bei der Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
wird von der maximal-möglichen täglichen Arbeitszeit
ausgegangen…
Ist man unter 3 Std täglich arbeitsfähig, bekommt man i. d. R.
die Rente wegen voller Erwerbsminderung, kann man zwischen 3
und 6 Std täglich arbeiten, kommt eine Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung in Betracht…darüber keine Rente…

Bei einer „tageweisen“ Arbeitsunfähigkeit ist die große Frage,
ob man grundsätzlich noch einer regelmäßigen Tätigkeit
nachgehen kann und ob dann nicht sofort die Rente wegen voller
Erwerbsminderung in Frage kommt…

Es gilt der Grundsatz: Reha vor Rente… also sollte vor einem
Rentenantrag eine medizinische Reha durchgeführt werden…die
dortigen Ärzte beurteilen auch die Leistungsfähigkeit in
Stunden und auf deren Urteil stützt sich die DRV i. d. R. auch
bei ihrer Beurteilung ob eine Rente in Frage kommt oder
nicht…

hallo , geh davon aus es handelt sich um einen normalen monat das wären 30 tage - 4 wochenenden je 2 tage , verbleiben 22 arbeitstage - der genannten 12 , ergibt also 10 tage je 8 arb std. ( 80 ) geteilt durch die gesamten mtl tage ( 22) verbleiben ca 3,5 std täglich. danach wird dann die rentenhöhe berechnet hinzu kommt dann jedoch dass ein abschlag eingerechnet wird der sich nach dem alter des antragsstellers bemisst. wenn die rente gewährt wird dann ab datum der antragsstellung, ein bescheid kann mehrere monate dauern und wird dann ab datum der antragstellung bezahlt , das heisst eine nachzahlung ab der antragsstellung, möglicherweise auch vorerst befristet abhängig von der erkrankung, dann sind egelmäßig med. untersuchen angesagt , es könnte ja eine besserung eintreten.

opi

Bin kein Experte in Rentenfragen. Habe selber mal diesbezüglich eine Frage gehabt. Nun werde ich anscheinend hier als Experte gehandelt. Das nervt. Sorry

Hallo,

die Frage wird deshalb gestellt, weil die Rentenversicherung feststellen möchte, ob man eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhält oder die volle Erwerbsminderungsrente. Für die teilweise Erwerbsminderng wird eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden für möglich angesetzt. Sind also zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche und somit zwischen 60 und 120 Stunden pro Monat. Wenn man eine 40-Stunden-Woche zugrunde legt, beträgt die „normale“ Arbeitszeit 160 Stunden, diese minus 12 Tage (= 96 Stunden), befinden Sie sich genau in dieser Spanne. Am Besten geben Sie in den Anschreiben, mit dem Sie den Antrag auf teilweise Erwerbsminderung einreichen an, dass Sie die tägl. Arbeitsleistung nicht genau angeben können, aber an ca. 12 Arbeitstagen im Monat nicht arbeitsfähig sind. Alles Weitere wird dann voraussichtlich eh der Gutachter in seinem Gutachten ausführlicher beschreiben.

Gruß
i73

Hallo,

sicher wird der Reha-Bericht aus 2009 Beachtung finden…

Jedoch kann sich in 2 Jahren vieles verändern… ein „positiver“ Punkt für eine Berentung ist schonmal der Abbruch der Maßnahme durch die DRV…

Hier ist jetzt die Frage, wie die DRV das weiter bewerten will…ob ggf. eine erneute Reha empfohlen wird oder nach Antrag sofort die Rente „durch geht“…

Vor Antragstellung sollte auf jeden Fall eine gute Absprache mit den behandelnden Ärzten erfolgen, da diese ja ggf. befragt werden…
…auch ist es natürlich „ihre Sache“, was sie beantragen…
…so aus dem Bauch heraus würde ich einfach sagen, es ist an eine "normale -wie auch immer geartete- Tätigkeit nicht mehr zu denken, bei derart hohen Fehltagen…

…ich würde auf jeden Fall auch eine Beratung bei einem Versichertenältesten vornehmen und mit ihm die Sachlage besprechen…diese Damen und Herren haben ihr Ohr immer ziemlich dicht am Rad der Zeit und können aus ihren Fallerfahrungen auch schon gut vorhersagen, wie und was man beantragen sollte und auch wie die Chancen stehen…

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass es so aus geht, wie Sie es sich vorstellen…

Liebe Grüße
MG

Hallo nochmal,

tausend Dank für die schnelle und ausführliche Erklärung! Werde den Tipp mit dem Versichertenältesten wahrnehmen.

Schöne Grüße
K.J.

Hallo,

vielen Dank für die Ausführliche Erklärung. Das hilft schon mal weiter.

Schöne Grüße

Hallo,

vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter.

Schöne Grüße

Hallo,

da ich Dir darauf keine qualifizierte Antwort geben kann, wende Dich bitte an das örtliche Versicherungsamt. Das ist kostenlos und kompetent.
Gruß
chrissixyz

Guten Morgen- ja das ging mir ähnlich- aber ich muss Dir sagen, dass sich das so darstellt. dass Du täglich - u n t e r 3 Stunden nur noch arbeiten kannst, dann bekommst Du Deine EU-Rente. WArst Du schon auf Reha? Ich war auf Reha und habe dort einen Termin mit dem Reha-Berater und dem Arzt gehabt, da wurde ich dann gefragt, wie ich selbst meine tägliche Arbeitsleistung unter Belastung und allen möglichen Faktoren sehe-also ich hab dann gesagt, dass ich spätestens nach 2 Stunden keine richtige Konzentration mehr aufbringen kann, da ich 1.) schmerzmittelabhängig bin- und diese dann auch auf das zentrale Nervensystem wirken- sprich ich also Konzentrationsschwierigkeiten und Müdigkeit habe- und ich zum 2. mich einfach überfordert fühle! Bei mir wurde das so registriert und ich habe dann auch meine volle EU-Rente bekommen! Drück Dir mal die Daumen, würde mich freuen, wenn das auch bei Dir so klappt- wichtig ist absolute Ehrlichkeit bei der Selbsteinschätzung Deiner Arbeitssituation- viel Glück- und denke bitte daran- Du kannst nur noch u n t e r 3 Stunden arbeiten, wenn Dich ein Doc fragt, ok! Bis dann und eine gute Zeit- vlG. Nadjeshda PS: Wenn Du magst, dann kannst Du mir ja nochmal schreiben- würde mich freuen!

Also, man kann keine Stundenzahl errechnen, du musst selbst wissen, ob du in der lage bist, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Wer zwischen drei und sechs Stunden am Tag noch arbeiten kann,bekommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wen man aber nicht mal drei Stunden mehr am Tag arbeiten kann, gibt es die volle Erwerbsmindwerungsrente. Da du an fast zwei Wochen im Monat nicht fähig bist, zu arbeiten, würde ich eine volle Erwerbsminderungsrente anstreben, es sei denn, du findest einen Abeitgeber, der dir überläßt, an welchen Tagen du in der Lage bist,aber das ist wohl eher unwarscheinlich,so einen Chef zu finden.Also, viel Glück.

Hallo,

für die teilweise Erwerbsminderungsrente gelten 6 Std tägliche Arbeitszeit, bei der vollen 3 Std auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Dabei kommt es nicht auf ihre aktuelle oder letzte Tätigkeit an, sondern auf alle theoretisch möglichen Arbeitsplätze.
Darüber hinaus ist es bei einer Teilzeitbeschäftigung durchaus üblich, an einem Tag mehr zu arbeiten, während an einem anderen komplett arbeitsfrei ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dann schreibe es doch so!! Nicht festlegbar!!

Hallöchen,
es geht darum wenn man mehr als 3 Std. täglich arbeiten kann, dann bekommt man eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Also, noch leichte Arbeit kann man verrichten.
Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält man, wenn man keine 3 Std. mehr arbeiten kann!
Gruss
Maeusebaer

Hallo Wie das berechnet wird weiss ich nicht .je mehr Std Du arbeitsfähig gillstdesto mehr Stunden drehen Sie Dir auf.Es entscheiden die Gutachter mit wie belastungsfähig Du bist .Du mußt den Gutachtern klar machen,dass Du nur z.B. 2-4 Stunden pro Tag arbeiten kannst.Es kommt sicher auch darauf an ob es ein Schreibtischjob oder ein körperlich anstrengender Beruf ist Ich hoffe ich konnte Dir helfen Viel Glück

Die Stundenzahl kann und darfst Du nicht beantworten -
wird wohl gefordert, ist aber Sache des Arztes! Ebenso
soll und darf vom Antragsteller keine Diagnose angegeben werden, auch dies ist Sache des Arztes!

Viel Glück!

Hallo,
ich nehme mal an, Du bist psychisch krank. Es geht nicht um eine Umrechnung von Tagen in Stunden, sondern wie viele Stunden Sie täglich leistungsfähig sind.

Für eine volle EM müssen es unter drei Stunden sein.
Um eine Rente zu erhalten müssen auch die Ärzte die sich behandeln ihr Statement abgeben.

Am Besten besprechen Sie Ihr Anliegen mal dort.

Alles Gute
Monika

Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.

MfG
CKH