Angenommen, man bekommt ein Schreiben, dass die „Erwerbsminderung“ voll anerkannt wird - heißt das tatsächlich, dass man nun die Erwerbsminderungsrente bekommt? Was bedeutet das genau? Wie viele Stunden muss man noch arbeiten und ab wann?
Ich bin dankbar für jede Antwort.
Hallo,
geht es vielleicht ein bißchen umfangreicher ?
- Von wem war das Schreiben ?
- Wie war der genaue Wortlaut des Satzes ?
- War EW-Rente denn überhaupt beantragt ?
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
das Schreiben war von der Rentenversicherung und die Erwerbsminderungsrente wurde auch beantragt. Den genauen Wortlaut kenne ich nicht. Ich weiß nur, dass da nicht eindeutig stand, dass die Rente bewilligt wird, sondern nur, dass anerkannt wird, dass man nicht voll erwerbsfähig ist (Die Erwerbsminderung wird anerkannt).
Hallo,
es kommt schon vor, daß die DRV zuerst einmal die grundsätzliche Anerkennung vornimmt. In diesem Fall wäre auch noch zu klären, ob die Erwerbsminderung voll oder teilweise anerkannt wird.
Allerdings sollte dann auch in dem Bescheid Hinweise zum weiteren Vorgehen stehen, da oft vor der konkreten Berechnung in bestimmten Fällen Nachzahlungen oder Ersatzansprüche durch die DRV geprüft werden müssen. In diesem Fall muß der Antragsteller oft noch Nachweise erbringen über Verdienst/Einkommen etc.
In diesen Fällen läßt sich die DRV gerne mal Zeit mit der Berechnung und der Erstellung des eigentlichen Leistungsbescheides.
&Tschüß
Wolfgang
N´abend,
könnte aber auch ein Antrag auf Leistungsfeststellung von einem anderen Träger sein. Ich meine mich zu erinnern, dass ich mal eine Anfrage von der AfA auf dem Tisch hatte.
LG
S_E
Hallo,
die UP hatte aber geschrieben, daß das Schreiben von der Rentenversicherung kam.
&Tschüß
Wolfgang