Erwerbsminderungsrente und 400€job wird die sogenannte übungsleiterpauschale für gemeinnützige organ

bin bezieher einer erwerbsminderungsrente und habe einen 400€job.bei gemeinnützigen organisationen kann man eine sogenannte übungsleiterpauschale von 2100€im jahr erhalten die sozialversicherungs-und steuerfrei ist.zählt diese pauschle als einkommen? da ich ja nur die 400€verdienen darf wäre dies für mich wichtig zu wissen.wer kennt sich damit aus? möchte nicht riskieren,dass meine rente dadurch gekürzt wird.
danke im voraus für eure hilfe

Ursuline

Hallo,

Die Steuer- bzw. Sozialversicherungsfreiheit bezieht sich nur auf das Abführen der Abgaben auf den Verdienst als Übungsleiter. Bei Ihrem Einkommen daraus gilt daher brutto=netto.
Für die Anrechnung auf ihr Rente ist grundsätzlich das Bruttoeinkommen entscheidend, egal woher das bezogen wird. Der Vergütung als Übungsleiter steht daher eine ‚normale‘ Beschäftigung gleich und wird auch angerechnet.

Da das Gebiet der Einkommensanrechnung seine Tücken birgt, kann ich nur empfehlen, sich bei Fragen an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Sie zu Ihren besten Gunsten zu beraten.

MfG

nach meiner Ansicht ist dein Hinzuverdienst nicht rentenschädlich, da du mit deinen 2.100€ nicht über den höchstsatz kommst. bis 400€ im monat kann man hinzuverdienen. ich gehe einmal davon aus, dss du auch nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet bist.
mfg

Hallo auch!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen, bitte da mal einen Steuerberater fragen!

Besten Gruß
Chris

Ich habe bei der Rentnenversicherung angerufen und erhielt folgende Auskunft. Die Übungsleiterpauschale in der Höhe von 175,- monatl. zählt nicht zu den Einnahmen. Zusammen mit einem 400,-e Job kann man also 575,-€ verdienen.

erwerbsminderungsrente und 400€job wird die sogenannte übungsleiterpauschale für gemeinnützige organ
Die Übungsleiterpauschale liegt seit 2013 nunmehr bei 200,- monatlich und darüber hinaus die Zuverdienstgrenze bei 450,-, also maximale Verdienstmöglichkeit allerhöchstens bis 650,-€