Erwerbsminderungsrente und Mieteinkünfte

Hallo,
wenn Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen und eine Immobilie vermietet wird, dürfen diese Mieteinnahmen dann auch nicht die Hinzuverdienstgrenze von EUR 400,- überschreiten? Was passiert, wenn sie höher sind als EUR 400,-? Wird dann ein Teil der Rente abgezogen?
Danke für Antworten!!
Lieben Gruß
Erich

Hallo,

Mieteinnahmen sind m. W. Einnahmen iSd § 96a Abs. 1 Satz 1 SGB IX, die zum erlöschen des Rentenanspruches führen, wenn sie die Hinzuverdienstgrenze, die im Rentenbescheid genannt wurde, überschreiten.
Der Rentner sollte aber unbedingt beim Rentenversicherungsträger nachfragen und auf einer schriftlichen Auskunft bestehen.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo
ich bin gelernte Sozialversicherungsfachangstellte und kann sie beruhigen

Zur Prüfung der Hinzuverdienstgrenze werden nur Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit herangezogen, keine Mieteinnahmen.
Das wird auch erstmal so bleiben, man weiss nur leider nicht wann die Politik Ihnen daraus einen Strick drehen wird

Liebe Grüße

Hallo und vielen Dank für die Information.
Mich würde noch interessieren, aus welchem Grunde es eigentlich diese Hinzuverdienstgrenze gibt. Geht es darum, dass man als „Frührentner“ diese Rente nicht benötigen würde, wenn man mehr arbeitet?
Herzlichen Gruß
Erich