bei erwerbsminderung von antragsstellungs datum zehlt die zeit, woh ich rückwirkend in der letzte 5 jahre 3 jahre beitrag zahlen müste, oder von dem tag woh ich den rentenbescheid erhalte?
danke fürs antwort
zoli
Hallo,
weder noch.
Es zählt die Zeit „des Eintritts der Erwerbsminderung“, also der Zeitpunkt, ab dem Rente beantragt wird ODER Rente gewährt wird (§ 45 SGB VI):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
&Tschüß
Wolfgang
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