Hallo!
Ehepaar B hat in 12/2006 eine Riester-Rentenversicherung für beide beantragt. Der Ehemann ist Vollzeit-Arbeitnehmer (mit ca. 2800,- netto-Einkommen) und die Ehefrau (schwerbehindert) erhält seit 12/2006 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Sind die beiden förderfähig? Ist es für die Ehefrau sinnvoll die Riester-Rente abzuschließen?
Vielen Dank für eure Antworten!!
Viele Grüße, Elena
Hallo.
Er ist förderfähig, die Ehefrau nicht (auch nicht über Ehemann), da sie bereits eine gesetzliche Rente erhält.
viele Grüße
Andreas
Einspruch, die Ehefrau ist mittelbar förderberechtig (0€ Eigenbeitrag und die volle Zulage). Der Rentenbezug von Ihr ist für die mittelbare Förderung irrelevant.
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Hallo,
hatte bei „uns“ das extra prüfen lassen, da ich auch an die mittelbare Förderung gedacht habe, aber in genau so einem Fall die o.a. Auskunft erhalten.
Andreas
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Hallo,
hatte bei „uns“ das extra prüfen lassen, da ich auch an die
mittelbare Förderung gedacht habe, aber in genau so einem Fall
die o.a. Auskunft erhalten.
Andreas
Dann empfehle ich Euch mal § 79 AVmG (ggf. in Verbindung mit §10a EStG), der Ehepartner ist mittelbar förderberechtigt, es bleibt dabei!
Dann empfehle ich Euch mal § 79 AVmG (ggf. in Verbindung mit
§10a EStG), der Ehepartner ist mittelbar förderberechtigt, es
bleibt dabei!
Hallo,
Das ist absolut richtig, siehe auch unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
mittelbare Förderberechtigung liegt vor.
Grüße
Hallo,
jetzt hab ich selbst nachrecherchiert, Du hast Recht.
Super, tolle Experten hab ich da bei uns gefragt… Danke+Stern
Andreas
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Super, tolle Experten hab ich da bei uns gefragt…
Danke+Stern
Kann passieren, dafür sind wir ja so viele hier, die aufeinander aufpassen 