Erwerbsnebenkosten für Eigentumswohnung absetzen?

Kann man die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) für eine selbstgenutzte Eigentumswohnung steuerlich geltend machen und unter welchen Rubriken (außergewöhnliche Belastungen?).
Vielen Dank für jeden Hinweis!

Hallo, m.E. kann man für die selbstgenutzte Wohnung keinerlei
Absetzungen vornehmen. Gruß

Servus,

unter bestimmten Umständen wäre ein Ansatz als außergewöhnliche Belastung vielleicht möglich, nämlich wenn die Kosten zwangsläufig anfallen, und wenn im Einzelfall der Steuerpflichtige davon stärker belastet wird, als das üblicherweise der Fall ist.

So eine Situation wäre eventuell gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einem eigenen Haus gewohnt hat, das nahe am Abbruch zum Prallhang eines Flußtales stand und unvorhersehbar zusammen mit dem Grundstück abgerutscht ist - meines Wissens sind derartige Elementarschäden nicht versicherbar, es kann allenfalls sein, daß es noch Altverträge aus der DDR gibt, in denen so ein Schaden abgedeckt wäre.

Wenn der StPfl nun darüber hinaus ein regional bekannter und nicht therapierbarer Messie ist, dem es objektiv nicht möglich ist, eine Wohnung zur Miete zu finden, halte ich es für einen Versuch wert, einen Ansatz der Erwerbsnebenkosten für eine Ersatzunterkunft als außergewöhnliche Belastung durchzuklagen - Voraussetzung natürlich, dass alle wesentlichen Tatsachen entsprechend nachgewiesen werden können.

Schöne Grüße

MM