Hallo,
Herr A ist Rentner und hat noch einen 450,- Euro Job !
…durch einen Unfall ist er „Krankgeschrieben“ und bezieht nun schon das sogenannte Verletztengeld von der BG .
es besteht noch eine Arbeitsvertrag und auch sonst noch guter Kontakt zu Arbeitgeber .
…fällt Herr A noch unter die „Katogorie“ … erwerbstätig ?
Caro
Hallo,
Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.
Quelle: Erwerbstätigkeit – Wikipedia
Gruß,
Steve
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wenn ich das richtig verstanden habe bzw. gelesen habe , …würde Herr A unter die "Katogorie " erwerbstätig fallen ? !
Caro