erwerbstätig und alg 2

Hallo Leute,

ich hab da mal eine Frage.

Ich und meine Familie beziehen ALG 2 seit 01.01.2005. Mitte April hab ich einen Job angenommen. Laut Vertrag bekomme ich das Geld das ich verdient habe zum 15ten des Folgemonats, also April im Mai, Mai im Juni usw.

Meine Verdienstabrechnung erhalte ich meistens 3 Tage später, diese lege ich dem Amt sofort zum Kopieren vor. Meine Frage nun, wann darf das Amt den Verdienst anrechnen. In dem Monat in dem ich das Geld bekommen habe oder für den gearbeiteten Monat?

Und noch was, darf das Amt den zuletzt verdienten Betrag als Grundlage für den nächsten Monat nehmen? Ich hab im Monat August ca 1250 Euro Brutto verdient. Die Verdienstabrechnung habe ich am 15ten September erhalten und das Geld auch. Jetzt hat das Amt für den Monat Oktober den Verdienst aus dem August als Grundlage genommen und mir einen zu geringen Betrag bewillig. Da ich aber weiss das mein Verdienst im September weitaus geringer ausfallen wird als im August, und ich dieses Geld erst im Oktober bekomme, darf das Amt das zuletzt Verdiente als Berechnungsgrundlage nehmen? Auf welche Gesetze kann man sich da beziehen?

Danke für eine Schnelle Antwort

Volker

Hallo Volker,

da dir bis heute niemand eine Antwort geschrieben habe, will ich mal eine versuchen, auch wenn ich selbst von diesen Themen ansatzweise betroffen und ratsuchend bin (siehe hier im Brett)

August ca 1250 Euro Brutto verdient. Die Verdienstabrechnung
habe ich am 15ten September erhalten und das Geld auch. Jetzt
hat das Amt für den Monat Oktober den Verdienst aus dem August
als Grundlage genommen und mir einen zu geringen Betrag
bewillig. Da ich aber weiss das mein Verdienst im September
weitaus geringer ausfallen wird als im August, und ich dieses
Geld erst im Oktober bekomme, darf das Amt das zuletzt
Verdiente als Berechnungsgrundlage nehmen? Auf welche Gesetze
kann man sich da beziehen?

Soweit ich informiert bin, kann das Amt schon davon ausgehen, dass das Geld ziemlich gleich bleibt, es sei denn, du bist selbständig und nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Ich würde dann einfach dem Amt das mitteilen. Sicher gibt es ja Gründe, warum du plötzlich im September weniger hast als im August. Was mir aber auch auffällt ist der Umstand, dass du mit 1250 Euros Brutto, was zwar kein Spitzenverdienst ist, dennoch ALG II beziehen kannst. Wie geht das? Hast du Frau und Kind bzw. Kinder?

Gruß

Hermann