Hallo Karin,
im BAT, den AVRs und in den Tarifverträgen für
Arzthelferinnen.
Danke. Das mit Google zu suchen hätte ewig gedauert.
Mit tariflicher Entlohnung meinte ich, dass im Arbeitsvertrag
der jeweils gültige Tarifvertrag für die Entlohnung vereinbart
sein muss.
Hmmm. In der Metallindustrie ergibt sich das automatisch durch die Mitgliedschaft des AG im Verband. Theoretisch gilt das dann zwar nur für Gewerkschaftsmitglieder, aber wenn ein AG ein ‚nicht Gewerkschaftsmitglied‘ schlechter stellen würde, wäre sofort die gesamte Belegschaft Gewerkschftsmitglied und das will der AG natürlich nicht. 
Z.B. Tariflohn für Arzthelferinnen:
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Fachberufe/10Arz…
„…Damit erhöhen sich die Gehälter linear um ein Prozent.“
„…Dass es nach 18 Nullmonaten zu einer Tarifanhebung in
dieser eher symbolischen Größenordnung kommt, ist als Zeichen
der Wertschätzung der Arbeitgeber für ihre Mitarbeiterinnen zu
verstehen, die den Ärzten gerade beim Umsetzen der zahlreichen
bürokratischen Änderungen des GMG eine wichtige Stütze sind.
Trotzdem wird vielen ärztlichen Arbeitgebern auch diese
geringfügige Erhöhung an die „Schmerzgrenze“ gehen.“
Ärzte sind wirklich gütige Arbeitgeber 
Vielleicht solltest du deinen Job wechseln.
Ich habe eine grobe Vorstellung von der Bezahlung, deshalb lehne ich dankend ab.
Ich vermute, daß ich ein paar Cent mehr bekomme und die 35-Stunden-Woche ist auch nicht zu verachten.
Gruß, Rainer