Erwerbstätigkeit eines Asylanten

Ein Asylant (16) ist mit der Familie seines Bruders nach Deutschland gekommen. Er kriegt eine Grundleistung von mtl. 198 €, da er nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt. Wenn er jetzt jobbt wird dann dieses Geld angerechnet? Die Nebeneinkünfte würden bei ca. 250 € liegen,

Arbeiten darf er auf alle Fälle, Das ist mit dem zuständigen Landratsamt schon abgeklärt… Er ist schon seit 1 Jahr in Deutschland!
Bei Bewerbern, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die vorübergehend geduldet sind, gibt es eine Vorrangprüfung der Arbeitsagentur. Innerhalb von zwei Wochen muss sie der zuständigen Ausländerbehörde melden, ob für die gewünschte Stelle auch ein inländischer oder aus dem europäischen Ausland zugewanderter Kandidat in Frage kommt. Ist ein Arbeitsplatz schon seit vier Wochen ausgeschrieben, ist er automatisch auch für Asylbewerber freigegeben. Die endgültige Entscheidung über die Arbeitserlaubnis liegt bei der Ausländerbehörde…

Hi!

Ja, das wir angerechnet.

Wie genau das geschieht, kannst Du hier nachlesen.

VG
Guido