Hallo Ihr Wissenden,
ich habe zu einem Fall mal versucht mich per google schlau zu machen. Leider bin ich mir aber nicht sicher, ob ich all diese Bestimmungen richtig verstanden habe. Mich würde deshalb einmal Eure Meinung interessieren.
Angenommen eine alleinstehende Frau ist inzwischen 46 und seit zwei Jahren selbsständig. Auf Grund verschiedener Erkrankungen ist sie nun nicht mehr in der Lage (mindestens drei Stunden am Tag) zu arbeiten. Dies würde wohl im Regelfall die Aufgabe Ihres Geschäftes und damit Sozialhilfe bedeuten. In meinem Fall hat die Frau jedoch eine 7-jährige Tochter. Dies bedeutet ja Erzeihungszeiten, die bei der Rentenberechnung angerechnet werden. Nach meiner Recherche werden diese Zeiten als Pflichtbeiträge gewertet. Stimmt das?
Hätte diese Frau nun Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die ja sonst bei Selbsständigen (die keine freiwilligen Rentenbeiträge zahlen) nicht möglich ist?
in der Hoffnung auf Hilfe
mit besten Grüßen
Steffen B.