Erwerbsunf.rente f. Selbständige

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe zu einem Fall mal versucht mich per google schlau zu machen. Leider bin ich mir aber nicht sicher, ob ich all diese Bestimmungen richtig verstanden habe. Mich würde deshalb einmal Eure Meinung interessieren.

Angenommen eine alleinstehende Frau ist inzwischen 46 und seit zwei Jahren selbsständig. Auf Grund verschiedener Erkrankungen ist sie nun nicht mehr in der Lage (mindestens drei Stunden am Tag) zu arbeiten. Dies würde wohl im Regelfall die Aufgabe Ihres Geschäftes und damit Sozialhilfe bedeuten. In meinem Fall hat die Frau jedoch eine 7-jährige Tochter. Dies bedeutet ja Erzeihungszeiten, die bei der Rentenberechnung angerechnet werden. Nach meiner Recherche werden diese Zeiten als Pflichtbeiträge gewertet. Stimmt das?

Hätte diese Frau nun Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die ja sonst bei Selbsständigen (die keine freiwilligen Rentenbeiträge zahlen) nicht möglich ist?

in der Hoffnung auf Hilfe
mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Steffen,

so kann dir den Sachverhalt niemand zufriedenstellend bearbeiten. Das bloße zitieren von irgendwelchen Gesetzen bringt dich hier nicht weiter. Wenn du eine genaue Antwort zu deinem Beispiel haben willst, brauche ich folgende Daten:

  • Genaues Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Geburt des Kindes

Viele Grüße
Florian

Hallo,

das ist schwer zu beurteilen. Abwegig ist das aber nicht. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle der für Sie zuständigen Rentenversicherung.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Danke
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Der Fall ist inzwischen geklärt.

mit besten Grüßen
Steffen B.