Erwerbsunfähig?

Hallo!
Ich hätte gern gewußt wie krank man sein muß, das man erwerbsunfähig ist, es abzusehen ist das man erwerbsunfähig wird oder die Erwerbsfähigkeit gebessert wird. Findet das man in irgend ein Gesetz oder wo sonst, nach was die Erwerbsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit erläutert wird?
Bin ich Erwerbsunfähig bzw. gefährdet, wenn ich über 6 Wochen krank bin und nach welchen Krankheiten geht das? In der heutigen Arbeitslage kann es sich doch keiner leisten, länger krank zu sein, also geht man auch mit Schmerzen arbeiten, deshalb frage ich, wie das mit der Erwerbsunfähigkeit ist.
Meine Kur wurde abgelehnt, Verfahren läuft. HWS, LWS, Knie, Schulter und andere Wewechen.
Danke für Eure Antworten!
Gruß Conni

Hallo,
zum Glück sind wir noch nicht soweit, dass auch die Erwerbsfähigkeit
in starre Richtlinien gefasst ist. Sicher gibt es dafür eine allgemeine Beschreibung, aber letztendlich zählt immer noch der individuelle körperliche Zustand. Sicher ist aber auch, dass jemand,
der länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, noch lange nicht
als Erwerbsunfähig zu bezeichnen ist, wenn das so wäre, unser
Rentnerbestand würde sich schlagartig mindestens verdreifachen.
Während einer längeren Arbeitsunfähigkeit wird seitens der Krankenkasse, unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes, schon
routinemäßig die Frage einer eventuellen Erwerbsminderung geprüft,
aber wie gesagt, dahin ist es meistens ein langer Weg.
Gruss
Czauderna

Hallo Conni!

Als erstes: Falls es nicht zu spät ist, Widerspruch gegen die Ablehnung der Kurmaßnahme einlegen!!!

  • Die KK lehnen meistens erst mal ab, scheint von vornherein so zu sein!?

Zu den Definitionen der Erwerbsunfähigkeit folgender Link:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipp…

Mein Mann hat vor Jahren alles selber durchgemacht, aufgrund einer schweren Herzerkrankung mit nicht mal 40 in Erwerbsunfähigkeitsrente!
Damals wurde er von der Krankenkasse dort hinein gedrängt!!! War zu dem Zeitpunkt aber schon 10 Monate AU- durchgehend!

Normalerweise stellt man einen Antrag bei der LVA oder BFA und hat so mind. 1/4 Jahr Wartezeit! Meistens wird auch dier Antrag abgelehnt! Dann sofort Widerspruch einlegen!!!

Eine andere Möglichkeit ist noch die ErwerbsMINDERUNGsrente!
Dann bekommt man die halbe Rente und geht noch arbeiten! Aber nur einige Stunden am Tag.

Am besten ist es,um sich „Rückendeckung“ zu holen, man tritt dem SoVD (früher Reichsbund) bei! Für wenig (ich glaube 5,00 €/p.M.) Geld bekommt man Auskunft, Unterstützung und zur Not einen Anwalt!!! Wir haben das nicht bereut, weil man selbst meist gar nicht die Kenntnisse, Erfahrung und Stärke hat, alles allein durchzuboxen!

Alles Gute, Doreen!

Hallo!

In der Versicherungswirtschaft wird mit folgender Definition gearbeitet:

Wer weniger als drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein kann, ist erwerbsunfähig,
wer mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag erwerbstätig sein kann, ist zur Hälfte erwerbsgemindert.

Dabei kommt es wohlgemerkt nicht auf den erlernten Beruf an. Aber wie Günter schon schreibt, im Endeffekt ist es jedesmal eine Einzelfallentscheidung.

Gruß

Nordlicht

Hallo Conny,
also man sagt normalerweise (so stehts u. a. in der Hartz IV Verordnung), daß man erwerbsfähig ist, wenn man pro Tag mehr als 3 Stunden arbeiten gehen kann. Wenn Du länger als 6 Wochen krank bist, heißt das noch lange nicht, daß Du nicht mehr erwerbsfähig bist; denn manche Krankheiten (und grade HWS, LWS und Knie) brauchen ihre Zeit. Was mir Sorgen macht, ist die Ablehnung Deiner Kur. Denn normalerweise werden Kuren nur abgelehnt, wenn diese keine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit bringen würde, oder wenn wegen der gleiche Sache schon mal eine Kur vorlag.
Im Zweifelsfall ist für so etwas erster Ansprechpartner die Krankenkasse, die können die auch genau schildern, wie lange Du von ihnen Geld beziehen wirst.
Ich wünsche Dir gute und baldige Besserung.
Tawin 211

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