Erwerbsunfähige Ehefrau in der Bedarfsgemeinschaft

Hallo Experten,
ein Ehepaar, der Mann Hartz-IV-Empfänger, die Frau (eigentlich nicht arbeitsfähig, weil chronisch krank) zwangsweise auch mit drin in der Bedarfsgemeinschaft, hat aber ihr Kreuz bei „nicht fähig mehr als 3 Stunden zu arbeiten“ gemacht und auch das geforderte Attesst vom Hausarzt beigebracht. Ca. 4 Jahre lang Ruhe von der ARGE, d.h. keine weiteren Anforderungen an die Frau. Jetzt neuer Sachbearbeiter, Frau bekommt Termin, soll Eingliederungsvertrag unterschreiben und sich zu einem 4-wöchigen Kursus (täglich 8 Stunden) verpflichten. Teilweise durch rhetorisches Geschick des Sachbearbeiters und teilweise durch Androhung von Sanktionen (30%-ige Streichung von Leistungen) unterschreibt sie beides.
Zuhause unter nachlassendem Druck wird ihr klar, daß sie weder physisch nich psychisch in der Lage ist, diesen Kurs anzutreten. Aber was tun? Hoffentlich habt ihr Tipps dazu…

Vielen Dank schon mal
Jan

hallo jan,

nun … das attest ist ja schon min. 4 jahre alt.
es ist ja eine chance!!
sich schon vorher zu denken, dass ich es nicht schaffe, bringt ja nun mal gar nichts.
also versuchen so gut es geht… und wenn es absolut nicht mit meiner gesundheit zu vereinbaren ist, dann kann ich ja immer noch zum arzt gehen.

gruß
kko

Hallo Experten,

Jetzt neuer Sachbearbeiter, Frau bekommt Termin, soll
Eingliederungsvertrag unterschreiben
teilweise durch Androhung von Sanktionen (30%-ige Streichung von
Leistungen) unterschreibt sie beides.

Eingliederungsvereinbarungen müssen grundsätzlich nicht unterschrieben werden. Sofern die Maßnahme Sinn macht, kann man es ja versuchen, daran teilzunehmen.

Allerdings könnte man schriftlich mitteilen, dass die Unterschrift zurückgenommen wird, weil sie unter Druck und Androhung von Sanktionen erfolgte. Zugang des Schreibens bestätigen lassen, oder unter Zeugen abgeben!!

Das ist Nötigung und der Sachbearbeiter macht sich eigentlich strafbar. Das ist eine übliche Masche, da die Sachbearbeiter mitunter selbst stark unter Druck gesetzt werden. Bei dieser Behörde ist in Zukunft also Vorsicht geboten!

Künftig immer einen Beistand zum Amt mitnehmen und nichts unterschreiben! Man kann sich immer 2 Wochen Bedenkzeit nehmen.

Es wird empfohlen Eingliederungsvereinbarungen grundsätzlich nicht zu unterschreiben, da sie dann als Verwaltungsakt erlssen werden und dagen kann man gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.

Zuhause unter nachlassendem Druck wird ihr klar, daß sie weder
physisch nich psychisch in der Lage ist, diesen Kurs
anzutreten. Aber was tun? Hoffentlich habt ihr Tipps dazu…

Dann ab zum Arzt, und zusätzlich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und sich beim Anwalt für 10 € ein Beratungsgespräch geben lassen.

Zusätzlich sich ein bisschen im Netz schlau machen, die gängigen Foren durchlesen und das SGB II.

TM

Hallo Jan,
eins verstehe ich an diesem fiktiven Fall nicht.
Einen Anspruch auf AlgII haben Personen, die erwerbsfähig sind.
(§ 7 (1) SGB II) Die fiktive Frau ist das offensichtlich nicht. Warum wurde dann keine Antrag auf EU-Rente gestellt?
Grüße
Almut

Hallo Almut,

Einen Anspruch auf AlgII haben Personen, die erwerbsfähig
sind.

Das ist ja richtig. Aber auf den Antragsformularen existiert dieser Punkt: „Können sie täglich mehr als drei Stunden arbeiten ja/nein“ (so ähnlich), und da sollte man das schon wahrheitsgemäß ankreuzen können. Und wenn dann die ARGE lediglich ein Attest verlangt und anschliessend immer wieder AlgII-Geld bewilligt, so geht der Laie davon aus, dass es damit wohl seine Richtigkeit hat, auch wenn es nicht so ganz logisch erscheint.

Warum wurde dann keine Antrag auf EU-Rente gestellt?

Fiktive oder rhetorische Gegenfrage: Warum stellt kein Sachbearbeiter diese Frage bzw. besser, erläutert diesen Sachverhalt und sagt klipp und klar: Es gibt jetzt nur diese Möglichkeiten, entweder Variante A oder Variante B und je nachdem, muss genau dieses oder jenes geschehen…
Ausserdem hat natürlich jeder Mensch die Hoffnung, dass es mal wieder aufwärts geht.

Viele Grüsse
Jan

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Hallo That’s me,

Eingliederungsvereinbarungen müssen grundsätzlich nicht
unterschrieben werden.

Gut zu wissen, aber leider zu spät. So etwas sollte eigentlich ein Sachbearbeiter erklären und nicht sinngemäß mit „Mitwirkungspflicht“ drohen.

Aber auf jeden Fall vielen Dank für deine hilfreichen Hinweise.
Jan

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