erwerbsunfähigkeit

Liebe/-r Experte/-in,
ich schreibe im Namen meines Mannes, 48, seit 13.11.2009 arbeitsunfähig krank.
Diagnosen: 1. leichte kognitive Störung mit Konzentrationsproblemen, rascher Ermüdbarkeit u. Vergesslichkeit infolge mehrerer Mikroembolien mit Enzelphatlopathie wegen eines Lochs im Herzen (mittlerweile behoben) 2. Bandscheibenvorfall in der HWS (C5/C6) mit entspr. Schmerzsyndrom 3. depressive Episode im Remission
Er war vom 1.12.10-5.1.11 im Auftrag der Krankenkasse zur Reha zwecks Einschätzung der weiteren beruflichen Entwicklung.
Im dort verfassten Entlassungsbericht wird bestätigt, daß mein Mann die Test bezüglich der geistigen Leistungsfähigkeit alle unterdurchschnittlich bzw. grenzwertig abgeschlossen hat. Diagnostisch bestätigen sich Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen sowie schnelle Ermüdbarkeit im Sinne kognitiver Störungen (F06.7).Ebenso wird festgestellt, daß er einen bisherigen Beruf als Schlosser/Stapler- u. Traktorfahrer für nur noch unter 3 Stunden/Tag ausüben kann. In der weiteren sozialmedizinischen Epikrise unter Qual. Beurteilung des pos. u. neg. Leistungsvermögens wird eingeschätzt, daß aufgrund der vorgenannten Einschränkungen geistig anspruchsvolle Aufgaben u. Verantwortung für Personen und Maschinen vermieden werden sollen. Die quantitaive Beurteilung sagt aber aus, daß er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig eingesetzt werden kann.
Und genau dieser Satz widerspricht unserer Meinung (auch der seines Hausarztes) nach ja wohl allem voraus gesagten.
Zur Reha wurde von ihm ein Antrag auf LTA gestellt, bisher haben wir dahingehend aber noch nichts gehört von der Rentenversicherung.
Wir möchten folgendes wissen:
Da im Mai sein Krankengeld ausläuft, was sollen wir jetzt tun ? Antrag auf EU-Rente stellen (Welchen Beruf kann man mit einer solchen Behinderung ausüben ? Welcher Arbeitgeber stellt jemanden ein, der weder geistig noch körperlich beansprucht werden kann ?)
Warten bis die Rentenversicherung sich meldet ? Aufs Arbeitsamt gehen ?
Wie stellt man einen EU-Antrag richtig (Formilierungen), um nicht schon von vornherein Fehler zu machen ?
Wir würden uns freuen, wenn uns jemand beraten oder Tips geben könnte. Für weitere Fragen oder Unklarheiten bitte Rückinfo.
Danke inzwischen .

Hallo
Viel Kann ich daz nicht sagen nur so viel, wie es mir ergangen ist.
Ich bin dem VDK beigetreten, die haben mich beraten,gegen den Befund, der ihnen wiedersprüchlich erscheint, angehen, Antrag auf EU rente helfen die vom Sozialamt auch und haben sie einen Schwerbehinderten antrag gestellt?
Mehr kann ich nicht sagen,aber sie können mich gern nochmal anschreiben, wenn meine Antwort nicht genügt.
Viel Erfolg Gruß Pam

Hallo,

ich muß nochmal genauer nachfragen um ihre Fragen zu beantworten:

  1. Die Krankenkasse hat ihren Mann zur Reha geschickt?
  2. Was bedeutet LTA? Und wer hat den Antrag auf was gestellt?
  3. Wurde in irgendeiner Form schon ein Antrag oder überhaupt Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger aufgenommen?
  4. Wer ist der Rentenversicherer ihres Mannes?

Gruß
mona

Hallo,

ihr könnt einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit bei der Rentenversicherung Deines Mannes stellen, nähere und ausführliche Informationen dazu kann Euch der Rentenversicherungsträger direkt geben.

In jeder (größeren)Stadt gibt es meines Wissens eine öffentliche Beratungsstelle der Versicherungsträger, wo auch Formblätter zur Antragstellung erhältlich sind.

Ich habe meinen Antrag damals bei der Beratungsstelle der BfA (mein Versicherungsträger) bekommen, evtl. kann man ihn inzwischen auch downloaden, alles weitere Vorgehen steht im Antrag bzw. kann Euch die Beratungsstelle genau erläutern.

Wichtig für Deinen Mann ist eine sehr gute, kooperative Zusammenarbeit mit seinem behandelnden Arzt bzw. den behandelnden Ärzten; die Bewillung eines Antrages kann recht lange dauern (bei mir 14 Monate inkl. einmal Widerspruch > danach Bewilligung), die ärtzl. Unterlagen müssen mit eingereicht werden, dann erfolgt irgendwann die Beurteilung und ärtzl. Untersuchung eines Gutachters, dieser entscheidet ob Anttrag genehmigt wird od. nicht. Oftmals werden Anträge nach der ersten Untersuchung nicht bewilligt > dann kann man auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Gruß
Kieki