Erwerbsunfähigkeit

Guten Tag und einen schõnen Ostermontag all denen die noch Heute auf diese Frage stoßen.
Soweit ich hörte gibt es bei Erhalt einer Erwerbsminderungsrente eine Hinzuverdienstgrenze von 400,-€.Was darüber liegt soll direkt abgezogen werden.Versteuert wird alles,egal wieviel man hinzuverdient.
Meine Frage:
Zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dazu und werden die Ausgaben für das gleiche Objekt dagegengerechnet?
z.B.: Einnahmen pro Jahr 20000,-€ Ausgaben zur Rückzahlung des Kredites und laufende Kosten 22000,-€ pro Jahr.
Ich weiß jetzt gar nicht ob ich überhaupt etwas von dem bekommen würde was mir die DRV-Nord jährlich schreibt das ich bei Erwersunfähigkeit im Moment von ihnen bekommen würde.
Vielen Dank für eine Antwort
Gruß vom Inselfreund

Guten Morgen,

soviel ich weiß, sind das Einnahmen wie alle anderen auch. Würde mich aber einmal direkt an die DRV wenden, da man sowieso Einnahmen jeglicher Art melden muss. Wie das mit Abzahlungen eines Krdeits dagegen aussieht, weiß ich leider auch nicht.

LG, Lars Horst

www.lars-horst.de

Hallo Lars Horst,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde sicher nicht drum herum kommen mich im Vorfeld bei der DRV zu informieren.Dachte nur das hier vielleicht irgendjemand ist der schon Erfahrung auf genau dem Gebiet hat.
Einen schönen Feiertag noch.
v.G. Inselfreund

Hallo,
soviel ich weiß werden sämtliche Einkünfte über 400,00€ angerechnet.Man kann sich aber bei der DRV erkundigen.
Alle Gute
Christa

Hallo Christa,vielen Dank ich werde nicht drumherum kommen mich direkt bei der DRV zu erkundigen.Dachte nur …im Vorfeld ne Info zu bekommen

v.G. Inselfreund

Hallo,
soviel ich weiß werden sämtliche Einkünfte über 400,00€
angerechnet.Man kann sich aber bei der DRV erkundigen.
Alle Gute
Christa

Guten Abend,
mein aktueller Wissensstand ist auch, dass man max. 400€ hinzuverdienen darf.
Durch die zusätzliche Einnahmen aus Vermietung/ Verpachtung bist du ja bereits in der Vergangenheit Einkommenssteuerpflichtig gewesen(die Aufwendungen sind selbstverständlich Steuer- mindernd)
Die EU- Rente wird als weitere Einnahme angegeben, die dann ebenfalls versteuert werden musst.
Einnahmen aus Verpachtung/ Vermietung beeinflussen die Höhe deiner EU- Rente durch den DRV nicht.
Schönen Abend noch,
B.

Hallo und vielen Dank.
Das steuerliche läft schon seit Jahren wie es muß.
Nur bin ich jetzt Gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten und da habe ich noch keine Ahnung wie es so weitergeht-----Schön wärs natürlich wenn ich die bisher erarbeitete „Rente“ auch bekäme
Einen schönen Tag noch Inselfreund

P.S.:…sollte die EU- Rente zu gering sein, dann kann man Grundsicherung beantragen. Aber das dafür zuständige Amt wird dann jegliche Einnahme (z.B. Vermietung/ Verpachtung)hinzu rechnen!
MfG. B.

Ergänzung:
seit 010.01.2013 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450€.
MfG.B.

Hallo vielen Dank für die Informationen und einen schönen Tag noch
herzl. Gruss–Inselfreund

Ergänzung:
seit 010.01.2013 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450€.
MfG.B.