Erwerbsunfähigkeit auch bei Depressionen

Meine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet mir als Leistung lediglich eine Einmalzahlung an. Das wäre ungefähr die Hälfte dessen, was ich in 10 Jahren dort eingezahlt habe. Sie meinen, dass ich u. a. mit Depressionen (Angststörung, Schmerzsyndrom) noch bis zu drei Stunden die Woche arbeiten kann, irgendeine leichte bzw. einfache Tätigkeit, z. B: als Pförtner.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich dagegen Klagen soll. Mein Rechtsanwalt meint, dass nur ich beurteilen kann, ob ich noch drei Stunden arbeiten kann. Wenn ich klage und verliere, kriege ich gar nichts, auch nicht die angebotene Summe.

Müsste die Versicherung jeden Monat zahlen, würde ich ein Mehrfaches des angebotenen Betrages erhalten.

Wer hat Erfahrungen mit privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherern und deren Leistungen?

Hallo Herr Seven,

es tut mir leid, mit Rechtsprechung kenne ich mich nicht aus.
Wahrscheinlich kamen Sie zu mir über den Begriff „Depression“, und das ist etwas Anderes.
Alles Gute,
Demetrius

sorry, da können wir nicht weiterhelfen.
ZUm einen dürfen wir keine Rechtsauskünfte geben - zum anderen kennen wir Deinen Tarif bzw. dessen Bedingungen nicht. Grds. sei jedoch gesagt, dass Versicherungen dann leisten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Was diese Einmalzahlung angeht so spricht viel dafür, dass hier KEINE Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorliegt. Nur allzu oft erleben wir, dass Verbraucher nicht wissen, was sie eigentlich abgeschlossen haben und im Schadensfall dann eine böse Überraschung erleben.

gruß
j türk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

das ist ein Fall für versierte und auf das Thema spezialisierte Versicherungsberater mit entsprechender Zulassung. Beispielsweise Herr Lehnert in Nürnberg oder Frau Baumeister in Kaarst.

Mit freunldichen Grüßen aus Osnabrück
Matthias Helberg

Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort! Ob und inwieweit Depressionen einen Versicherten erwerbsunfähig machen, ist sicherlich keine Rechtsauskunft sondern gehört zum Beratungsrepertoire eine jeden seriösen Versicherungsvermittlers.

Oder was sagen Sie, wenn jemand vor Abschluss fragt, inwieweit (Prozentsatz z. B.) der Verlust einer Auges oder die Lähmung der rechten Hand bei einem Optiker eine Erwerbsunfähigkeit bedeuten oder nicht?

Freundliche Grüße
Paul Seven

Irrtum,

kein seriöser Vermittler bzw. Makler wird Stellung dazu beziehen, inwieweit Depressionen oder sonstige Erkrankungen bei einer Berufs - oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ( und nur davon sprechen wir ) einen Leistungsfall auslösen.

Es gibt nämlich je nach Tarif bzw. Bedingung dazu unterschiedliche Voraussetzungen.

Diese Voraussetzungen erklären wir unseren Mandanten VOR Abschluss einer solchen Versicherung.

Im Leistungsfall wird es sich dannn zeigen, wie gut oder schlecht wir beraten haben und dafür haften wir auch !

Weiterhin haben wir als Makler im Leistungsfall keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der Versicherung bzw. auf das Gutachten des Arztes. Leistungszusagen unsererseits sind untersagt, denn dafür hat kein Makler die Kompetenz.

Natürlich handelt es sich bei solchen Auskünften auch um „Rechtsauskünfte,“ denn hier liegen rechtlich verbindliche Bedingungen zugrunde ( VVG - AVB etc )die ganz bestimte Rechtsfolgen auslösen u.a. die Leistungspflicht einer Versicherung

Und letztendlich können wir bei solchen Anfragen wie Ihrer deshalb keine Auskünfte geben, weil dies eine Ferndiagnose ohne Kenntnis des Sachverhaltes wäre. Auch dies würde ein seriöser Makler nicht tun.

mfg

Johannes Türk

www.tuerk-versicherungen.de