Erwerbsunfähigkeit beenden

Hallo zusammen,
mein Arbeitsberater will mich nach längerer Arbeitsunfähigkeit in die Grundsicherung überführen- just zu dem Zeitpunkt, wo ich mich um ein paar erste Schritte zurück in Richtung Arbeitsmarkt bemühe. Das ist sicherlich nicht unbedingt ein Nachteil, ich hätte dazu erstmal praktische Fragen, inwieweit ich mich da trotzdem nach Arbeit umsehen kann: Kann ich, auch wenn ich aufgrund von Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsminderung in der Grundsicherung bin, trotzdem etwas dazuverdienen?
Und wenn ich auf diesem Wege zu der Überzeugung gelange, dass ich einen Vollzeitjob schaffen könnte, kann ich dann die Erwerbsunfähigkeit sozusagen „spontan“ beenden?
Falls wer was weiss…

Grüße
Dieter

Hallo Dieter,

was verstehst du denn unter grundsicherung? Meinst Du den Übergang in Alg II?

Du kannst auf jeden Fall, wenn Du keine Arbeitunfähigkeitsrente erhälst, nebenbei unter 15 Wochenstunden arbeiten gehen. Dabei darfst Du dann 165 Euro behalten.

Natürlich kannst Du jederzeit sozialversicherungspflichtig aufstocken, wenns die Gesundheit zuläßt.

Alles Gute!
Heike

mach dich erst mal schlau

Hallo Dieter,

was verstehst du denn unter grundsicherung? Meinst Du den
Übergang in Alg II?

Hallo Heike, Grundsicherung ist das, was für diejenigen die kein ALG bekommen können, weil sie nicht Arbeitsfähig sind, vorgesehen ist. Also das was früher Sozialhilfe war, aber nicht zu ALGII wurde, da man zB. Komapatienten nicht auf Jobsuche schicken kann.
Also ist die Frage hier durchaus berechtigt, darf sie überhaupt arbeiten, kann ich aber leider auch nichts sagen.
Schöne Grüße Susanne

Hallo Dieter,

was verstehst du denn unter grundsicherung? Meinst Du den
Übergang in Alg II?

Hallo Heike, Grundsicherung ist das, was für diejenigen die
kein ALG bekommen können, weil sie nicht Arbeitsfähig sind,
vorgesehen ist. Also das was früher Sozialhilfe war, aber
nicht zu ALGII wurde, da man zB. Komapatienten nicht auf
Jobsuche schicken kann.

Das stimmt so nicht; der Untertitel des Gesetzes, nach dem Alg II gewährt wird (=SGB II) ist „GRUNDSICHERUNG für Arbeitsuchende“, so dass also tatsächlich erst mal geklärt werden muss, was mit „Überführung in Grundsicherung“ gemeint sein soll.

Fest steht aber: sowohl wenn man Alg II nach SGB II als auch Sozialhilfe nach SGB XII erhält kann man einen Nebenverdienst erzielen, der jedoch mit unterschiedlichen Freibeträgen berücksichtigt wird.