Erwerbsunfähigkeit und Reha

Guten Tag,
ich habe soeben von meiner krankenkasse bescheid bekommen, dass mein arzt mich erwerbsunfähig gemeldet hat und dass diese mir nun einen reha antrag zuschicken werden. da ich damit keine erfahrung habe,weiss ich nicht was das jetzt bedeutet. ich bin in der ausbildung uns mittlerweile seit fast 3 monaten krankgeschrieben. meine fragen sind nun

  1. kriegt der arbeitgeber darüber bescheid, dass ich erwerbsunfähig bin oder muss ich das machen?

  2. was genau bedeutet Reha bzw.was umfasst es? ich bin z.Zt bei der Krankengymnastik um meine Muskeln wieder etwas aufzubauen,aber das ist was anderes,oder?muss ich dann in eine Klinik?und wer entscheidet das?

  3. wielang dauert diese Reha?

  4. kann ich nach der Reha einfach wieder normal arbeiten gehen oder muss da irgendwas bestätigt werden o.ä.?

Ihr merkt ich hab von nix ne ahnung :wink: aber war eben noch nie krankgeschrieben in meiner ausbildung und dann direkt so heftig…

Guten Tag,
ich habe soeben von meiner krankenkasse bescheid bekommen,
dass mein arzt mich erwerbsunfähig gemeldet hat und dass diese
mir nun einen reha antrag zuschicken werden. da ich damit
keine erfahrung habe,weiss ich nicht was das jetzt bedeutet.
ich bin in der ausbildung uns mittlerweile seit fast 3 monaten
krankgeschrieben. meine fragen sind nun

Der Arzt selbst kann niemanden als erwerbsunfähig „melden“ - er kann allenfalls bestätigen dass nach seiner Einschätzung die Erwerbsfähigkeit sdtark gemindert ist oder derzeit nicht mehr vorliegt. Eine Entscheidung ist das allerdings nicht.

  1. kriegt der arbeitgeber darüber bescheid, dass ich
    erwerbsunfähig bin oder muss ich das machen?

Den Arbeitgeber hat diese „Einschätzung“ des Arztes zunächst nicht zu interessieren - es besteht keinerlei Verpflichtung ihn davon zu informieren.

  1. was genau bedeutet Reha bzw.was umfasst es? ich bin z.Zt
    bei der Krankengymnastik um meine Muskeln wieder etwas
    aufzubauen,aber das ist was anderes,oder?muss ich dann in eine
    Klinik?und wer entscheidet das?

Nun, der Reha-Träger in diesem Falle wäre die Rentenversicherung. Die Kasse wird dir einen entsprechenden Antrag zusenden und darauf bestehen dass Du diesen Antrag innerhalb der nächsten 10 Wochen stellen musst um deinen Krankengeldanspruch nicht zu gefährden.
Die Rentenversicherung bewilligt grundsätzlich stationäre Reha-Maßnahmen in eigenen oder Vertragseinrichtungen.
Es geht allerdings auch ambulant, dort ebenfalls bei Vertragsbehandlern.
In seltenen Fällen kann es vorkommen dass die Rentenversicherung ein Reha-Ziel nicht sieht und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente den Vorzug gibt.
Auch eine Ablehnung des Reha-Antrages kann erfolgen, dann wäre die Kasse am Zuge.

  1. wielang dauert diese Reha?

in der Regel dauert eine Reha. 3 Wochen, kann aber verlängert werden

  1. kann ich nach der Reha einfach wieder normal arbeiten gehen
    oder muss da irgendwas bestätigt werden o.ä.?

Nun, das kommt auf den Reha-Entlassungsbericht an - war die Reha. nach Meinung der Reha-Klinik erfolgreich wird sie Sich arbeitsfähig entlassen, d.h. du musst sofort wieder arbeiten gehen.
Es kann aber auch sein dass man Dich arbeitsunfähig entlässt, dann zahlt die Kasse direkt wieder Krankengeld.
Auch denkbar ist, dass Du zwar arbeitsunfähig entlassen wirst, die Reha-Einrichtung aber eine Wiedereingliederungsmassnahme für erforderlich hält - die muss dann ziemlich sofort angetreten werden. Kostenträger ist hier die Rentenversicherung.

Ihr merkt ich hab von nix ne ahnung :wink: aber war eben noch nie
krankgeschrieben in meiner ausbildung und dann direkt so
heftig…

Das wird schon - hoffentlich bleibt es deine einzige Erfahrung auf diesem Gebiet.

Gruß

Czauderna

Mein Vorredner hat die gesetzliche Lage sehr schön dargestellt. Schließlich ist er in diesem Beruf auch tätig.
Ich beschäftige mich lieber mit der Praxis, und die sieht anders aus.

Zunächst müßte man allerdings allerdings Alter und die Ursache der angestrebten Erwerbsunfähigkeit wissen.

Zunächst: Der Rentenversicherungsträger ist daran interessiert, daß niemand so schnell erwerbsunfähig wird denn das kostet eine Menge Geld (Rente). Also stopft man das Opfer erst einmal in eine Kur (Reha), egal ob sinnvoll oder nicht. Eventuell auch noch ein zweites Mal oder eib drittes.
Natürlich reichen drei Wochen Reha nur danna aus, wenn einer nicht krank ist, andernfalls richtet sich die Länge der Reha-Maßnahme nach dem Kampfgeist des behandelnden Arztes.

Am Ende wird man entlassen, vielleicht arbeitsunfähig. Der Sachbearbeiter hofft nun, daß Sie irgendwann aufgeben und wieder arbeiten. Oder in Hartz IV verschwinden.

Nun muß von Ihnen ein Rentenantrag gestellt werden. Das bedingt Gutachten. Das ist schlecht. Die Gutachter entscheiden gewöhnlich im Sinne der Rentenversicherung, denn sie wollen ja noch öfters Gutachten kriegen, das bringt Geld.

Am Ende strahlt jedoch die Sonne: Sie haben die Ablehnung Ihres Rentenantrags in der Hand. Nun können Sie getrost vor das Sozialgericht ziehen.

Klingt alles sehr zynisch, nicht? Leider aber das Produkt langjähriger Erfahrung. Ein Sozialrichter sagte mir kürzlich, daß allein in Baden-Württemberg pro Jahr 49 000 Prozeßfälle anstehen. Wie das nur kommen mag?

Kleiner Nachtrag: Vor einigen Jahren mußte ich einmal so ein Gutachten schreiben. Ich habe das Obduktionsergebnis gleich anfügen können.

Hi,

sollte man nicht erst einmal wissen ob es sich überhaupt um eine berentungsfähige Erkrankung handelt?

Es kann ja auch sein, daß sie wieder vollkommen genesen wird.

Gruß
Tina

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[MOD]: Versicherungsfragen gehören nicht ins Brett
Hallo,

in diesem thread werden Versicherungsfragen abgehandelt, die nicht Thema des Bretts sind.

Gruß
Montanus