Darf jemand, der eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht
sich selbständig machen und arbeiten?
Danke für Rückmeldung
Sebastian
Darf jemand, der eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht
sich selbständig machen und arbeiten?
Danke für Rückmeldung
Sebastian
Hallo Sebastian,
grundsätzlich ist das möglich. Es gilt jedoch, bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten!
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es keine pauschale Hinzuverdienstgrenze. Jeder Versicherte hat hier seine individuellen Grenzen.
Am besten teilt man dem Rentenversicherungsträger mit, dass man sich selbstständig machen will. Auch eine Einschätzung des Arbeitseinkommens ist sinnvoll. Wenn man sich dann noch seine Hinzuverdienstgrenzen ausrechnen lässt, weiß man auch hierüber bescheid.
Doch Achtung: Wenn man eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht und nun plötzlich als selbstständiger Maurer eine 50-Stunden-Woche präsentiert, ist natürlich zu prüfen, ob der Rentenanspruch noch gerechtfertigt ist. Deshalb vorher nachfragen. Am besten zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle gehen.
Viele Grüße
Florian
Hallo Florian,
vielen Dank für die Rückmeldung!
Wenn man also als Unternehmensberater agiert, sind wohl
keine Einschränkungen zu befürchten?
Welche Stelle zahlt eigentlich diese Erwerbsunfähigkeitsrente?
Grüße
Sebastian
Hallo Sebastian,
auf den Beruf oder das Berufsfeld lässt sich das nicht so leicht beschränken. In jedem Fall würde ich dem Rentenversicherungsträger die Tätigkeitsmerkmale schildern (mit Zeitumfang).
Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden von den LVA’en oder der BfA (also den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern) gezahlt.
Viele Grüße
Florian