Hallo!
Hoffentlich bin ich in dem Brett hier mit meinen Fragen richtig.
Frage 1:
Neulich las ich, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, deren Ende nicht abzusehen ist, nicht gleich eine Erwerbsunfähigkeit bedeutet. Wie grenzt sich das voneinander ab?
Frage 2:
In meinem Umfeld gibt es zwei zwei Personen, die wegen Posttraumatischer Belastungsstörung eine EU beantragt haben. Eine hatte es ohne Probleme durch bekommen und studiert seitdem. (Hier frage ich mich ein wenig, wie das mit der EU vereinbar ist, aber egal… nicht mein Problem.)
Die andere erzählt mir, dass sie die EU abgelehnt bekommen hat, mit der Begründung, sie wäre nach den Regeln des Arbeitsmarktes arbeitsfähig oder so ähnlich.
Die Tage sah ich zudem noch einen TV-Bericht, in dem eine Bankangestellte nach widerholten Überfällen auf ihre Filiale nun erwerbsunfähig sei. Hier muss also auch eine EU anerkannt worden sein.
Meine Frage ist nun, nach welchen Kriterien wird hier wegen psychischen Problemen geurteilt, wer EU ist und wer nicht?
Liebe Grüße,
Swantje
Hallo Swantje,
wie häufig gibt Wikipedia Auskunft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsunf%C3%A4higkeit
Vereinfacht wird bei der EU nicht gefragt, ob jemand seinen bisherigen Beruf nachgehen kann, sondern in welchem Maße er irgendeinen Beruf ausüben kann.
Der Schornsteinfeger, der beide Beine verloren hat, ist zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, weil er prinzipiell Vollzeit (>6 Stunden/Tag) alle möglichen Berufe, z.B. Datentypist, ausüben kann. (Sehr beliebt ist hier das Beispiel des Pförtners.)
Die volle EU-Rente gibt es, wenn der Erkrankte weniger als 3 Stunden am Tag erwerbsfähig ist und die halbe EU-Rente, wenn der Erkrankte weniger als 6 Stunden am Tag erwerbsfähig ist.
Psychischen Erkrankungen machen es einfacher EU zu werden, weil man einfacher begründen kann, dass der Erkrankte es nicht packt das Haus zu verlassen und seine Arbeit auszuführen.
Wie das mit dem Studium funktioniert kann ich nicht beurteilen. Hier kommt es darauf an, ob der Erkrankte eine volle oder halbe EU-Rente erhält und wie das Studienverhalten ist. Ein normales Studienpensunm mit einer vollen EU-Rente würde mich aber schon stutzig machen.
Gruß
Carlos
Hallo,
zwar gibt es bestimmte Richtlinien zum Thema Erwerbsminderung bzw.
Erwerbsunfähigkeit - doch zum Glück ist das auch noch eine individuelle Sache. So ist es durchaus möglich das von zwei
Personen mit der gleichen Ausgangsdiagnose einer erwerbsunfähig ist
und die andere Person durchaus noch als erwerbsfähig bezeichnet werden
kann. Das da bei manchen Vergleichen die grössten Widersprüche
auftreten erklärt sich auch aus dieser Tatsache.
Gruss
Czauderna