Erwerbsunfähigkeitsrente

Hi,

ich bin übers Arbeitsamt als 100% erwerbsunfähig auf Dauer eingestuft worden. Gern möchte ich wissen, was genau das bedeutet: Rechte und Pflichten. Nun google ich mir’n Wolf und find’ da nix vollständiges, nur auszugsweise - wer kann mir mit einem Link helfen?

Dank & Gruß

Anja

Hallo Anja,

dir Einstufung durch das Arbeitsamt hat zunächst nur die Konsequenz, daß sie Dich (falls noch nicht geschehen) auffordern werden, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen und Du bis zum Entscheid über die Rente nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen mußt.
Der Rentenversicherungsträger ist aber an die Feststellung des AA nicht gebunden.

&Tschüß

Wolfgang

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Moin, Anja,

ich bin übers Arbeitsamt als 100% erwerbsunfähig auf Dauer
eingestuft worden.

das heißt lediglich, dass sich das Arbeitsamt nicht mehr darum kümmern wird, Dich in Lohn und Brot zu bringen.

Ob das Arbeitsamt diese Einstufung vornimmt, ist aber nicht so wichtig, viel wichtiger scheint mir, dass die Rentenversicherung das auch so sieht. Also, wenn noch nicht geschehen: Unverzüglich Rentenantrag stellen.

Gruß Ralf

Hi,

  1. wenn jemand vom AA als erwerbsunfähig eingestuft wird, erhält er kein ALG mehr.

  2. wenn er als Alleinstehender bisher ALG2 bezogen hat, erhält er auch das nicht mehr, sondern er muss (falls er keine ausreichenden Rentenansprüche hat) Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII beantragen. Das Grusi-Amt wird dann allerdings noch eine Prüfung durch den Rententräger veranlassen, und wenn auch dieser feststellt, dass derjenige dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wird Grusi bewilligt. Stellt der Rententräger dagegen fest, dass derjenige noch tägl. mind. 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, dann wird derjenige wieder an die Arbeitsagentur/ARGE zurückverwiesen.

  3. lebt derjenige in Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG2-Bezieher, muss er zwar auch Grusi beantragen, bekommt aber so lange weiter Leistungen von der ARGE („Sozialgeld“), bis die dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde.

Ausschlaggebend ist immer die Entscheidung des Rententrägers!!

Gruß
Nelly